28.06.2022

Berufsverband der Frauenärzte e.V. begrüßt die Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Die Aufhebung des §219a StGB schafft einen wichtigen Ansatz, für einen geschützten Rahmen der Informationsrechte von Frauen sowie Ärztinnen und Ärzten.

Paragraphzeichen mit Schatten

Dem BVF ist es ein Anliegen, dass für Frauen in extremen Konfliktsituationen und Notlagen medizinisch seriöse und sachliche Informationen über den Ablauf und die Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs zugänglich sind. Dieses Bedürfnis geht über die Veröffentlichung und Herausgabe von Listen mit Einrichtungen, in denen Abbrüche vorgenommen werden, weit hinaus.

Ebenso wichtig ist es uns als Berufsverband, dass mit der Abschaffung von §219a ein rechtlich sicherer Rahmen geschaffen wurde, der es den Frauenärztinnen und Frauenärzten ermöglicht, ohne Strafverfolgung ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu können.

Schon heute werden über 80 % der Schwangerschaftsabbrüche in Gynäkologischen Praxen durchgeführt.

Um verharmlosende, anpreisende oder unangemessene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu unterbinden, unterstützen wir die ebenfalls entschiedene Erweiterung des Heilmittelwerbegesetzes.

Hintergrund:

- Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland waren, sind und bleiben verboten.

- Es gibt drei streng geregelte Ausnahmen dieses Verbots:

  1. Die Schwangerschaft wurde durch Vergewaltigung herbeigeführt.
  2. Die Schwangerschaft gefährdet die Gesundheit oder das Leben der Schwangeren.
  3. Der Abbruch wird innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis durchgeführt und nur nach bescheinigter Beratung der Schwangeren durch eine staatlich anerkannte Stelle.

- Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den letzten 20 Jahren nimmt insgesamt überwiegend stetig ab (2001 mehr als 130.000, 2021 weniger als 95.000).

- 81,2 % der Abbrüche finden in Gynäkologischen Praxen statt, 15,9 % im Krankenhaus (ambulant) und 2,9 % (stationär).

- In Deutschland gibt es achtmal mehr Geburten als Abtreibungen.

Quellen: Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF); www.faz.net: „Abtreibungen sind seit 20 Jahren rückläufig“; www.zdf.de: „Paragraf 219a im Bundestag Abtreibungen: So ist die Lage in Deutschland“

 

 

Autor/Autoren: äin-red

Herausgeber:

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In Zusammenarbeit mit:

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