13.12.2010

Auch Paare mit HIV können künftig künstliche Befruchtung wahrnehmen

Paare mit HIV können die künstliche Befruchtung in Zukunft als Kassenleistung wahrnehmen. Die bislang bestehende Ausschlussklausel wurde gestrichen.

Paare mit HIV können die künstliche Befruchtung in Zukunft als Kassenleistung wahrnehmen. Die bislang bestehende Ausschlussklausel hat der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) aus der Richtlinie gestrichen. Bisher galt die Regelung, dass beide Ehepartner zum Zeitpunkt einer künstlichen Befruchtung HIV-negativ sein mussten, um eine künstliche Befruchtung als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Eine Ausschlussklausel für andere Erkrankungen gab es allerdings nicht.

Die Änderung wurde nach Angaben des G-BA von der Patientenvertretung vor allem damit begründet, dass HIV-positiven Versicherten die Leistungen schon wegen der Gleichbehandlung gegenüber Versicherten mit anderen Erkrankungen zur Verfügung stehen müssten. In der Begründung des Beschlusses legt der G-BA darüber hinaus dar, dass schwerwiegende Erkrankungen bei einem oder bei beiden Partnern ohnehin eine medizinische Bewertung des individuellen Risikos einer Schwangerschaft oder deren Herbeiführung durch Maßnahmen der künstlichen Befruchtung erfordern. „Ein Sonderstatus der HIV-Infektion lässt sich in diesem Zusammenhang medizinisch nicht begründen", sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

Der Beschluss des G-BA muss nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt werden. Wird er dort nicht beanstandet, tritt er nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: Springer Medizin (Zeitschrift: Uro-News, 2010/10)

Autor/Autoren: äin-red