08.11.2021
Aktualisierte Empfehlungen zu SARS-CoV-2/COVID-19 in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
Die geburtshilflichen und pädiatrischen Fachgesellschaften haben ihre Empfehlungen zur Versorgung infizierter Schwangerer und deren Neugeborenen aktualisiert. Nach 21 Monaten COVID-19-Pandemie hat die wissenschaftliche Datenlage zahlreiche neue Erkenntnisse hervorgebracht, die jetzt in einem umfangreichen Update zusammengetragen wurden.
In ganz praktisch gehaltenen Empfehlungen äußern sich die Autorinnen und Autoren zunächst zur COVID-19-Schutzimpfung – basierend auf und im Einklang mit den gültigen STIKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Die STIKO empfiehlt seit September 2021 ab dem zweiten Trimenon mit einem mRNA-basiertem Impfstoff zu impfen. Auch Wöchnerinnen und Stillende sollten gegen COVID-19 geimpft werden. Eine Immunisierung im ersten Trimenon oder vor Eintritt der Schwangerschaft ist keine Indikation, um die Schwangerschaft zu beenden, betonen die Autorinnen und Autoren.
Schwangere sollten grundsätzlich als Hochrisikogruppe betrachtet werden, da sie ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe und ungünstige Schwangerschaftsergebnisse haben. Fest steht: Bisher wurden gemäß Infektionsschutzgesetz bundesweit an die 10.000 Fälle von SARS-CoV-2-positiven Schwangerschaften gemeldet, darunter zahlreiche intensivpflichtige Patientinnen sowie mehrere Fälle mit tödlichem Ausgang.
„Aus unserer Sicht ist es essenziell wichtig, dass die neu gewonnen Erkenntnisse an die Fachöffentlichkeit und damit auch zu unseren Patientinnen gelangen, um letztlich Missverständnissen und Irrtümern mit wissenschaftlichen Fakten zu begegnen“, Prof. Dr. Ekkehard Schleußner,
Leiter der AutorInnengruppe.
Spontangeburt trotz COVID-19-Erkrankung empfohlen
In dem Update berichten die Autorinnen und Autoren auf Basis der wissenschaftlichen Literatur, dass eine vaginale Entbindung auch im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion oder COVID-19-Erkrankung durchgeführt werden kann. Eine Geburtseinleitung oder ein Kaiserschnitt sollte bei einer SARS-CoV-2-positiven Schwangeren nur dann durchgeführt werden, wenn sie medizinisch begründet ist.
Zudem stellt eine SARS-CoV-2-Infektion bzw. COVID-19-Erkrankung keine Kontraindikation zur Regionalanästhesie (PDA/SpA) dar und sollte zu einem frühen Zeitpunkt in Erwägung gezogen werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass eine frühe Schmerzlinderung die Belastung von Herz und Lunge unter der Geburt reduzieren kann.
Eine Trennung von erkrankter Mutter und gesundem Kind sei dann nicht erforderlich, wenn Hygieneregeln und Maßnahmen zur Vermeidung einer Virusübertragung eingehalten werden. Haut-zu-Haut Kontakt zwischen Mutter und Kind, sogenanntes Bonding, soll unter Einhaltung der Hygieneregeln und -maßnahmen ermöglicht werden. Hierzu zählen die Händedesinfektion, Mund-Nasen-Schutz und kein Schleimhautkontakt wie etwa Küssen.
Auch SARS-CoV-2-positive Mütter können stillen
Vor dem Hintergrund, dass Frauen mit nachgewiesener oder vermuteter SARS-CoV-2-Infektion geringere Stillraten aufweisen, raten die AutorInnen dazu, dass auch SARS-CoV-2-positiven Müttern das Stillen ermöglicht werden sollte. Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 durch Muttermilch ist bei Einhaltung der Hygieneempfehlungen als „sehr gering“ einzustufen. Dagegen ist neben den bekannten Vorteilen des Stillens ein möglicher passiver Immunschutz denkbar.
Wichtig sei eine praktische Anleitung zu den speziellen Hygieneregeln beim Stillen. Hierzu zählt neben Maßnahmen der Atemhygiene (Mund-Nasen-Schutz) vor allem die Reinigung von Händen, Brust und Milchpumpe. Das Abpumpen und anschließende Füttern durch eine gesunde Betreuungsperson ist – z.B. bei räumlicher Trennung – eine mögliche Alternative.
Die Empfehlungen basieren auf einem sorgfältig abgestimmten Expertenkonsens und können sich – insofern neue Erkenntnisse veröffentlicht werden – zeitnah ändern. Die Verantwortung für das konkrete Vorgehen bleibt bei dem vor Ort medizinisch betreuenden Team, dessen Entscheidungen durch diese Empfehlung unterstützt werden sollen.
Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme der Fachgesellschaften.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)