Zytomegalie in der Schwangerschaft: Therapie & Prävention

Schwangere Frau im Lavendelfeld
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Bislang gibt es keine zugelassene Behandlung der CMV-Infektion in der Schwangerschaft, die das Risiko einer Übertragung des Virus von der Mutter auf das Kind bzw. das Risiko von Schädigungen beim Kind sicher senkt. Nach eingehender Beratung kann bei einer CMV-Erstinfektion insbesondere im ersten und zweiten Drittel der Schwangerschaft eine sogenannte „off-label“ Behandlung mit CMV-Antikörpern (CMV-Hyperimmunglobulin) in Erwägung gezogen werden. Ziel der Behandlung ist es, das Risiko einer Übertragung der CMV-Infektion von der Mutter auf das ungeborene Kind zu vermindern. Es gibt Hinweise – aber bisher keine Beweise – für einen Nutzen dieser Therapie. „Off-label“ bedeutet, dass das Medikament für die Anwendung in der Schwangerschaft offiziell nicht zugelassen ist und eine Anwendung in jedem Einzelfall abgewogen werden muss.

Eine Behandlung mit antiviralen Medikamenten wird bei Personen mit CMV-Infektion und normaler körperlicher Abwehr generell nicht durchgeführt. Das gilt auch für Schwangere. Bei nachgewiesener CMV-Infektion des ungeborenen Kindes kann jedoch im Einzelfall eine antivirale Therapie in der Schwangerschaft erfolgen. Dies setzt eine eingehende Aufklärung durch Spezialisten und eine Abwägung von Nutzen und Risiken voraus, da auch eine antivirale Behandlung bei Schwangeren immer „off-label“ ist. Das Medikament ist also für diesen Anwendungsbereich noch nicht hinreichend erprobt.

Bei Neugeborenen mit kongenitaler CMV-Infektion, die keine Erkrankungszeichen aufweisen, wird eine antivirale Therapie derzeit nicht empfohlen. Bei Neugeborenen mit Krankheitszeichen, insbesondere wenn das Gehirn betroffen ist, sollte eine antivirale Therapie in Betracht gezogen werden. Voraussetzung für diese „off-label“-Behandlung ist eine sorgfältige Aufklärung der Eltern über den zu erwartenden Nutzen und mögliche Nebenwirkungen.

Da alle aufgeführten Behandlungsoptionen in der Schwangerschaft oder beim Neugeborenen außerhalb der offizellen Zulassung der genannten Medikamente erfolgen, muss im Vorfeld die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geklärt werden.

Vorsorge

Eine Impfung gegen CMV gibt es bislang nicht. Schwangere können durch Einhaltung einfacher Hygienemaßnahmen ihr Infektionsrisiko deutlich vermindern. Dies gilt insbesondere beim Umgang mit Kleinkindern, die oft unerkannt das Virus im Speichel und Urin ausscheiden.

Folgende Hygieneregeln sollte die Schwangere beachten:

  • Die Kinder sollten möglichst nicht auf den Mund/Wangen geküsst werden.
  • Die gemeinsame Nutzung von Gebrauchsgegenständen wie Besteck, Tassen, Handtücher etc. sollte vermieden werden. Schnuller nicht in den Mund nehmen!
  • Nicht die Essensreste der Kinder verzehren.
  • Nach Windelwechsel, Füttern, Baden, Nase putzen und Berühren von stark bespeicheltem Spielzeug sollte man seine Hände mit Seife unter warmem Wasser waschen.

Frauen, die in Berufen mit engem Kontakt zu Kleinkindern arbeiten (z.B. Erzieherinnen in Kindergärten, Krippen oder Kitas) haben ein erhöhtes Risiko, sich mit CMV zu infizieren. Nach offiziellen Empfehlungen werden Schwangere, die noch keine CMV-Infektion durchgemacht haben, von der beruflichen Betreuung von Kindern unter 3 Jahren freigestellt. Auch bei älteren (z.B. behinderten) Kindern sollten Schwangere nicht bei Tätigkeiten wie Windelwechseln oder zur Unterstützung beim Toilettengang eingesetzt werden.

Quellen

Autor/Autoren: Enders / äin-red

Fachliche Unterstützung: Prof. Dr. Gisela Enders / Priv.-Doz. Martin Enders

Letzte Bearbeitung: 16.07.2018

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