Zytomegalie in der Schwangerschaft: Diagnostisches Vorgehen

Möchte die Schwangere wissen, ob sie bereits früher eine CMV-Infektion durchgemacht hat und somit vor einer Erstinfektion geschützt ist, werden Antikörpern gegen CMV im Blut bestimmt. Diese Untersuchung ist nicht in der Mutterschaftsvorsorge enthalten, somit keine Kassenleistung und muss von der Schwangeren selbst bezahlt werden (sogenannte IGeL).

Soll eine Erstinfektion ausgeschlossen werden (z. B. bei Erkrankungszeichen ist dies dann eine Kassenleistung), erfolgt zunächst die Bestimmung von Antikörpern gegen CMV (IgG und IgM) mit verschiedenen Testmethoden. Auffällige Antikörperbefunde werden mit sogenannten Zusatztesten weiter abgeklärt, um eine Erstinfektion möglichst sicher nachzuweisen bzw. auszuschließen. Bei Diagnose einer Erstinfektion wird die Entwicklung des Kindes durch regelmäßige Ultraschalluntersuchungen überwacht. Durch Untersuchung des Fruchtwassers (meist nach der 19. Schwangerschaftswoche) kann festgestellt werden, ob sich das ungeborene Kind infiziert hat.

Alle Neugeborenen von Frauen mit vermuteter oder nachgewiesener CMV-Infektion in der Schwangerschaft und alle Neugeborenen mit Erkrankungszeichen (z. B. auffälliges Hörscreening, zu kleiner Kopf, zu geringes Geburtsgewicht, Vergrößerung von Milz oder Leber) sollten auf CMV im Urin und Speichel untersucht werden. Dies muss gleich nach der Geburt, spätestens jedoch bis zur 2. Lebenswoche durchgeführt werden. Erfolgt die Untersuchung später, kann nicht mehr sicher zwischen einer kongenitalen Infektion (mit möglichen Folgen) und einer z.B. durch das Stillen erworbenen (meist harmlosen) CMV-Infektion unterschieden werden.

Quellen

Autor/Autoren: Enders / äin-red

Fachliche Unterstützung: Prof. Dr. Gisela Enders / Priv.-Doz. Martin Enders

Letzte Bearbeitung: 16.07.2018

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