Abstillen

Porträt: Junger Vater küsst Säugling
Väter können ihre Partnerin beim Abstillen entlasten und dem Kind eine sanfte Entwöhnung von der Brust erleichtern

Frauen können ihr Baby stillen, solange sie sich wohl dabei fühlen. Die Nationale Stillkommission empfiehlt ausschließliches Stillen während der ersten sechs Monate. Aber auch teilweises oder kürzeres Stillen ist aus heutiger Sicht besser als gar nicht zu stillen.

Frühestens zu Beginn des 5. Monats, spätestens mit Beginn des 7. Lebensmonats sollte Beikost gegeben werden. Bei dem richtigen Zeitpunkt sollte man sich von der Entwicklung des Kindes leiten lassen. Die Stillmahlzeiten sind gleichzeitig nur langsam zu verringern, weil Teilstillen bei Beikosteinführung einen wichtigen allergieschützenden Effekt hat Ein abruptes Abstillen ist außerdem nicht ratsam, weil es das Risiko von Brustentzündungen oder Milchstau erhöht. Der plötzliche Rückgang der Prolaktinbildung kann darüber hinaus zu depressiver Verstimmung der Mutter führen, was besonders bei einer Wochenbettdepression oder entsprechenden Vorerkrankungen zu beachten ist. Bei einem langsamen Abstillen formt sich die Brust am besten zurück.

Abstillen sollte in der Regel ohne Medikamente erfolgen, denn die Milchmenge verringert sich aufgrund des zurückgehenden Bedarfs automatisch, so dass Nebenwirkungen der Arzneimittel zum Abstillen nicht riskiert werden müssen. Kühle Umschläge oder Quarkpackungen können Spannungsgefühle in der Brust lindern. Pfefferminztee, Salbeitee und einige homöopathische Mittel reduzieren die Milchbildung zusätzlich.

Das endgültige Abstillen bestimmen Mutter und Kind individuell. In der Regel nimmt das Bedürfnis nach dem Trinken an der Brust gegen Ende des ersten Lebensjahres ab. Sind beide zufrieden mit der Situation, kann aber natürlich länger gestillt werden. Ein endgültiger Zeitpunkt für das Abstillen wird nicht empfohlen, da es hierfür bislang keine wissenschaftliche Begründung gibt.

Quellen

 

 

Autor/Autoren: äin-red

Fachliche Unterstützung: Dr. Michael Scheele

Letzte Bearbeitung: 23.05.2018

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