Dr. med. Helmut Spingler, Dr. med. Martin Witteler, Renate Vieth-Laßmann - Würzburg
Dr. med. Helmut Spingler
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Dr. med. Martin Witteler
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Renate Vieth-Laßmann
Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Berliner Platz 6
97080 Würzburg
Tel.: 09 31 / 5 27 33
Fax: 09 31 / 5 27 66
E-Mail: frauenarztpraxis-oeggstrasse@t-online.de bzw. gyn-berliner-platz@t-online.de
Mutterschaftsrichtlinien
Die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ist verbindlich in den Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Vorrangiges Ziel der Schwangerenvorsorge ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten. Die ärztliche Betreuung umfasst Untersuchungen und Beratungen zur allgemeinen Schwangerenvorsorge sowie zur Überwachung von Risikoschwangerschaften. Zur Vorsorge gehören ferner Blutuntersuchungen, Veranlassung medikamentöser Maßnahmen, Betreuung im Wochenbett sowie die Dokumentation der Befunde im Mutterpass . Die Mutterschaftsrichtlinien wurden 1985 festgelegt und seitdem immer wieder in einzelnen Punkten aktualisiert. Sie legen den vom Arzt zu leistenden Behandlungsstandard fest, den Schwangere beanspruchen und erwarten können.
Umfang der Schwangerenvorsorge im Rahmen der aktuellen Mutterschaftsrichtlinien :
- Feststellung der Schwangerschaft durch gynäkologische Untersuchung mit ggf. Vorsorge, Zytologie und Chlamydienabstrich vom Muttermund
- Anamnese (Eigen- und Familienanamnese, Arbeits- und Sozialanamnese)
- Anlage des Mutterpasses mit Dokumentation aller wichtigen Befunde
- Blutuntersuchungen (Blutgruppe mit Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest,
Röteln - Titer, Lues-Suchtest, Hepatitis B-Antikörper, ggf. HIV- Test) - Informationen und Beratung bzgl. Infektionen, Ernährung, Einnahme von Jodid und Folsäure, Kariesprophylaxe, Erfassen genetischen Risiken und ggf. Veranlassung einer humangenetische Beratung
- Verlaufskontrollen : Gewicht, Blutdruck, Hämoglobin, Urin auf Eiweiß und Zucker, Größe der Gebärmutter, kindliche Herztöne, Lage des Kindes, Untersuchung des Muttermundes (bis 30. SSW alle 4, danach alle 2 Wochen)
- Ultraschalluntersuchungen (Screening)
1. Untersuchung 9. - 12. SSW
2. Untersuchung 19. - 22. SSW (mit oder ohne Organdiagnostik)
3. Untersuchung 29. - 32. SSW - Glucosebelastungstest zum Ausschluß eines Gestationsdiabetes
- Weiterführende Ultraschalluntersuchungen oder Doppler-Fluss-Messungen bei Vorliegen bestimmter medizinischer Indikationen
- Beratung Geburtsvorbereitung und Wahl der Entbindungsklinik
- Untersuchung und Beratung im Wochenbett (6-8 Wochen nach Geburt)
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL), welche die Schwangerenvorsorge sinnvoll ergänzen und erweitern können:
- Infektionsscreening
Weiterführende Blutuntersuchungen zum Ausschluss einer die Schwangerschaft gefährdenden Infektion, Kenntnis des Immunstatus bei Kontakt mit bestimmten Krankheitserregern - Ersttrimester-Screening
Risikoabschätzung und Ermittlung des individuellen genetischen Risikos durch Messung der fetalen Nackenfaltendicke sowie ggf. Bestimmung ergänzender mütterlicher Blutparameter - Praena Test Molekulargenetische Untersuchung fetaler DNA Fragmente im mütterlichen Blut zum Ausschluß einer numerischen Chromosomenanomalie beim Kind, Untersuchung nur in speziellen Vertragspraxen möglich
- Zusatzultraschall bei jeder Vorsorgeuntersuchung
Sonografische Kontrolle der kindlichen Entwicklung in kürzeren Abständen, d.h. bei jeder Vorsorgeuntersuchung alle 4 Wochen - Doppler- Ultraschall
Messung des Blutflusses in den wichtigsten fetalen sowie mütterlichen Blutgefäßen zur Überprüfung der kindlichen Versorgungssituation - Ausschluss von B - Streptokokken
Abstrich vom Muttermund und Nachweis von B-Streptokokken, um eine kindliche Infektion mit diesen Keimen und ggf. schwerwiegenden Folgen für das Neugeborene zu vermeiden - Einlagerung von Nabelschnur Stammzellen nach der Geburt
Diese Leistungen gehören entweder nicht zum Inhalt der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Krebsvorsorgeuntersuchung oder können nur in kurativen Fällen, also bei Beschwerden oder begründetem Verdacht auf das Vorliegen einer Erkrankung angewendet werden.
Die Kosten für medizinisch sinnvolle Zusatzuntersuchungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, müssen von den Patienten selbst getragen werden (Individuelle Gesundheitsleistungen = IGEL).
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Weitere medizinische Zusatzinformationen zu den aufgeführten individuellen Gesundheitsleistungen sowie den für Sie verbundenen Kosten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Themenbezogene Informationsbroschüren werden wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.