Frauenarzt-Praxis Sindelfingen - Dr. Heike Kraus, Dr. Tanja Flesch und Dr. Ingrid Zimmer

Dr. med. Heike Kraus

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Dr. med. Tanja Flesch

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Dr. med. Ingrid Zimmer

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin

Böblinger Str. 7
71065 Sindelfingen

Tel.: 07031-81 45 10

 

Selbstzahlerleistungen

Gesundheistsvorsorge war für uns Frauenärzte schon immer eine zentrale Aufgabe unserer ärztlichen Tätigkeit.

Schon seit 1971 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung.        Die Einführung eines gesetzlichen Anspruches auf eine Vorsorgeuntersuchung war ein Meilenstein in unserem Sozialversicherungssystem, welches ursprünglich nur die Behandlung von Krankheiten vorsah. Diese Untersuchung sieht eine Abstrichentnahme vom Muttermund, die Tastuntersuchung der inneren Geschlechtsorgane, die Tastuntersuchung der Brust ab dem 30. Lebensjahr, die Tastuntersuchung des Enddarmes sowie einen Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl ab dem 50. Lebensjahr und seit 1.10.2002 das Angebot einer Darmspiegelung ab dem 55. Lebensjahr vor.Wir Frauenärzte sind darüber hinaus um ein möglichst breites und vollständiges, dem internationalen Standard entsprechendes Leistungsangebot bemüht!Neuere Erkenntnisse zeigen, dass man z.B. mit modernen Zusatzuntersuchungen eine Verbesserung der herkömmlichen Früherkennung erreichen kann.Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, den Umfang der für Sie sinnvollen Gesundheitsvorsorge eigenverantwortlich selbst zu bestimmen ,bieten wir Ihnen die folgenden zusätzlichen Selbstzahlerleistungen an.

Für diese sog. Selbstzahlerleistungen, über deren Umfang Sie frei entscheiden, wird nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) eine Privatrechnung erstellt.

Zu diesen Selbstzahlerleistungen im Rahmen der Vorsogemedizin gehören:

►gynäkologischer Ultraschall der inneren Geschlechtsorgane

►Ultraschallkontrolle der Spirale

►Ultraschalluntersuchung der Brust 

►Test auf Blut im Stuhl vor dem 50. Lebensjahr

►Labor-Check, u.a. Cholesterin/Blutfette, Leberwerte►Urinuntersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen der Nieren und Harnwege

►Schwangerschaftstest

►Zyklusmonitoring: Bestimmung der fruchtbaren Tage 

►AIDS-Test

►Zytologischer Abstrich vom Muttermund

 

 

 

 

Selbstzahlerleistungen für Schwangere

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie nach den geltenden Mutterschaftsrichtlinien Anspruch auf folgende Leistungen:

Regelmäßige frauenärztliche Untersuchung bis zur 30. Schwangerschaftswoche in 4-wöchigen, danach in 2-wöchigen Abständen.

Blutuntersuchungen: z.B. Bestimmung der Blutgruppe, des Rhesusfaktors, Antikörpersuchtest, Testung der Rötelnimmunität sowie auf Wunsch ein AIDS-Test. Eine weitere Untersuchung in der 24.-28. SSW zur erneuten Überprüfung des Antikörpertiters sowie eine dritte Blutuntersuchung nach der 32.SSW zum Ausschluss einer infektiösen Gelbsucht. Zusätzlich wird ein Abstrich vom Muttermund zur Erkennung einer Chlamydien-Infektion entnommen.

Insgesamt sind drei Ultraschalluntersuchungen, je eine in der 9.-12., der 19.-22. und der 29.-32. SSW zur Entdeckung von schweren kindlichen Fehlentwicklungen und von Wachstumsstörungen vorgesehen. 

Neben der regelmäßigen Wahrnehmung der Untersuchungstermine können Sie durch eine gesunde Lebensweise und Ernährung (kein Nikotin, kein Alkohol, Verzicht auf vermeidbare Medikamente, ausreichende Jod– und Folsäure Zufuhr) zur ungestörten Entwicklung Ihres Kindes beitragen. 

Verständlicherweise besteht häufig jedoch der Wunsch nach zusätzlichen Blut– oder Ultraschall-Untersuchungen, um zusätzliche Sicherheit über den Schwangerschaftsverlauf zu bekommen. Diese zusätzlichen Gesundheitsleistungen sind jedoch keine Kassenleistungen und müssen daher von Ihnen privat bezahlt werden.

Die Gebühr für eine zusätzliche Leistung richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Zu diesen Selbstzahlerleistungen für Schwangere gehören:

■ zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, um die Entwicklung des Kindes zu überprüfen

■ Pränataldiagnostik: (First-Trimester-Screening / Harmony-Test) zur Feststellung eines erhöhten Risikos für Chromosomenanomalien beim Kind und AFP-Bestimmung zur Erkennung eines erhöhten Risikos für einen Neuralrohrdefekt (offener Rücken).

■ Untersuchung der Scheide auf Bakterien und Pilze ohne Vorliegen von Entzündungszeichen. Diese Untersuchung dient der Erfassung von Keimen, die eine Frühgeburt auslösen und unter der Geburt zu Infektionen des Kindes führen können und

■ GBS-Screening: Ausschluss einer Infektion mit Gruppe-B-Streptokokken die dem Neugeborenen gefährlich werden könnten.

■Toxoplasmose-Serologie zur frühzeitigen Erkennung einer Infektion.

■Ringelröteln-Serologie um Festzustellen ob eine Immunität vorliegt.

■ Akupunktur zur Geburtsvorbereitung und bei Schwangerschaftsbeschwerden .

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