Frauenärztin Dresden - Dr. med. Solveig Peschke (Tonndorf)

Dr. med. Solveig Peschke (Tonndorf)

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Münchner Platz 1
01187 Dresden

Tel.: 0351 / 470 10 11
Fax: 0351 / 470 10 13

Homepage: www.frauenaerztinnen-dd.de

Mutterschaftsvorsorge /4D-Ultraschall

Alle werdenden Eltern wünschen sich ein gesundes Baby.
In den Mutterschaftsrichtlinien sind die Vorsorgeuntersuchungen, die jede werdende Mutter beanspruchen kann, festgelegt.

Dazu zählen:                                                                                              
Urin und Blutdruckkontrollen,                                                      Ultraschalluntersuchunen,                                                                             
Blutbild- und Antikörperbestimmungen,                                                             
Herzton- und Wehenschreibung,                                                                  
ggf. Amnioszentese, Chorionzottenbiopsie                                                

Darüber hinaus gibt es weitere sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen:           
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Dopplersonographie, Nackentransparenz-messung, Geschlechtsbestimmung                                              
Blutuntersuchung zur Risikoberechnung von Fehlbildungen
(triple Test, Ersttrimesterscreening)                                                        
Untersuchungen aus dem mütterlichen Blut zum Ausschluß von Infektionen (Toxoplasmose, HIV, Windpocken, Zytomegalie, Ringel-Röteln)                 Zuckerbelastungstest zum Diabetesausschluss                                             

Durch die Zertifizierung zur Nackentransparenz-Messung (Ersttrimesterscreening)und die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Labors können alle diese Untersuchungen in unserer Praxis durchgeführt werden.

Ultraschalldiagnostik und Fehlbildungsdiagnostik

Die Entwicklung des Kindes im Mutterleib kann heute mit Hilfe modernster Gerätetechnik anschaulich verfolgt werden und Gefahren für Mutter und Kind frühzeitig erkannt werden.
Die Mutterschaftsrichtlinie sieht drei Ultraschalluntersuchungen bei normal verlaufender Schwangerschaft vor:                                                             
zwischen der 9. und 12. Woche,                                                                  
zwischen der 19. und 22. Woche (Feindiagnostik),                                          
zwischen der 29. und 32. Woche.

Bei bestimmten Erkrankungen der werdenden Mutter oder bei verschiedenen kindlichen Risiken (z. B. nicht normale Fruchtwassermenge, Wachstumsverzögerung) ist es möglich, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen durchzuführen.

Auf Wunsch haben Sie die Möglichkeit, jederzeit die Entwicklung Ihres Kindes durch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen auch 3D- oder 4D-)mitzuerleben und auf CD festzuhalten. Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Da mit zunehmendem mütterlichen Alter chromosomale Störungen gehäuft auftreten, sieht die Mutterschaftsrichtlinie weiterhin vor, bei Schwangeren ab 35 Jahren das Angebots von pränataler Diagnostik zu besprechen. Grundsätzlich kann diese Störung aber bei jeder Schwangerschaft auftreten. 70 % der Trisomie 21 - Kinder werden von Frauen jünger als 35 Jahre geboren.

Schon früh in der Schwangerschaft kann es Hinweise auf derartige Störungen geben. Das Risiko für das Vorhandensein von chromosomalen Störungen kann man durch eine Blutentnahme bei der Mutter und durch die Messung der Nackendicke beim Baby mittels Ultraschall (optimal bei 12-14 vollendeten Schwangerschaftswochen) berechnen. Auf diese Weise können bis zu 90 % der Trisomien 21 erkannt werden.

Gegenüber dem früher empfohlenen "Triple-Test" ist ist die Bestimmung von PAPP-A und free ß-HCG wesentlich aussagekräftiger.

Die Untersuchungen sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Wir werden sie Ihnen persönlich in Rechnung stellen müssen.

Bei auffälligem Testergebnis empfehlen wir eine Fruchtwasseruntersuchung.

Zuckerbelastungstest:                                                                                                  
In den Mutterschaftsrichtlinien sind regelmäßige Urintests auch auf Zucker vorgeschrieben. Trotzdem kann eine neu aufgetretene Zuckerkrankheit (Gestationsdiabetes) in der Schwangerschaft unerkannt bleiben und das Kind erheblich gefährden.

Wir wissen, dass Mütter mit Diabetes in der Schwangerschaft und deren Ungeborene eine sehr intensive Schwangerschaftsbetreuung benötigen.

Zum Ausschluss einer neu auftretenden Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft wird die Durchführung eines Zuckerbelastungstestes in der Zeit 24. bis 28. Schwangerschaftswoche empfohlen, den wir, wenn gewünscht, problemlos in unserer Praxis durchführen können.

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