Frauenärztin Berlin-Friedrichshain - Ute Weizel

Ute Weizel

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Andreasstraße 64
10243 Berlin-Friedrichshain

Tel.: 030 / 29 11 11 5
Fax: 030 / 29 44 97 51

E-Mail: info@praxis-weizel.de
Homepage: www.praxis-weizel.de

 

Schwangerenvorsorge
Eine Schwangerschaft ist eine aufregende und spannende Zeit im Leben der werdenden Mutter mit vielen Fragen, Erwartungen und auch Ängsten. Die folgenden Zeilen sollen informieren, Fragen beantworten und anregen, uns gezielt auf bestimmte Themen anzusprechen.

Gynäkologische Untersuchungen
Diese finden zu Beginn der Schwangerschaft im Abstand von 4 Wochen statt, in den späteren Schwangerschaftswochen zweiwöchentlich. Manchmal sind kürzere Untersuchungsabstände notwendig. Bei einem der ersten Besuche wird eine gynäkologische Untersuchung und ein Test auf Chlamydien (Bakterien im Gebärmutterhals, die die Schwangerschaft gefährden können) durchgeführt, eine gründliche Anamnese erhoben und Blut abgenommen. Alle Befunde werden im Mutterpass dokumentiert, den Sie bei jedem Besuch mitbringen sollten.
Bei jedem Besuch werden eine Blutdruckmessung, eine Urinuntersuchung, eine Gewichtskontrolle und eine Hämoglobinbestimmung des Blutes in Abhängigkeit vom Ausgangswert durchgeführt.

Blutuntersuchungen
Für den Mutterpass werden in der Schwangerschaft folgende Blutuntersuchungen benötigt:

  • Blutgruppe mit Rhesusfaktor und Antikörpersuchtest
  • Eine Untersuchung auf Lues (eine Geschlechtskrankheit)
  • Eine Bestimmung der Rötelnantikörper
  • Untersuchung auf Hepatitis B nach der 32. Schwangerschaftswoche

Ein weiterer Antikörpersuchtest wird bei allen Schwangeren in der 24.- 27. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Rhesusnegative Schwangere erhalten nach einem negativen Antikörpersuchtest in der 28.- 30. Schwangerschaftswoche eine Spritze.

Grundsätzlich raten wir allen Patientinnen, in der Schwangerschaft eine Untersuchung auf HIV durchführen zu lassen.

Weitere Blutuntersuchungen, deren Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, sind die Untersuchungen auf eine Toxoplasmoseinfektion, auf eine B-Streptokokken-Infektion und der Zucker-Belastungstest (siehe Zusatzleistungen in der Schwangerschaft).

Ultraschalluntersuchungen
Während der Schwangerschaft sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:

  • Von Beginn der 9. bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche
    (1. Screening)
  • Von Beginn der 19. bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche
    (2. Screening)
  • Von Beginn der 29. bis zum Ende der 32. Schwangerschaftswoche
    (3. Screening)

Diese drei Ultraschalluntersuchungen dienen der genauen Bestimmung des Schwangerschaftsalters, der Kontrolle der Entwicklung des Kindes, der Suche nach Auffälligkeiten und dem frühzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften.

Zusatzleistungen in der Schwangerschaft
Die folgenden Untersuchungen sind nicht Bestandteil der Mutterschafts-Richtlinien, so dass die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Blutuntersuchung auf Toxoplasmose
Die Toxoplasmose ist eine parasitäre Erkrankung, die durch rohes oder nicht ausreichend durchgebratenes Fleisch, Wurst, schlecht gewaschenes Gemüse, Salat und Obst oder auch durch Katzenkot übertragen wird.

Ungefähr 50 % der Schwangeren hatten schon Kontakt mit dem Erreger Toxoplasma gondii, so dass eine bleibende Immunität besteht. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft kann der Erreger auf das Ungeborene übertragen werden. Es besteht die Gefahr einer Fehlgeburt oder einer Schädigung, insbesondere des kindlichen Gehirns.
Durch eine Blutuntersuchung kann zu Beginn der Schwangerschaft festgestellt werden, ob eine Toxoplasmose durchgemacht wurde und somit Schutz besteht oder ob kein Schutz besteht. Bei einer frischen Infektion in der Schwangerschaft kann die Gefahr einer Übertragung und Schädigung des Kindes durch eine Antibiotikatherapie reduziert werden.
Es wird empfohlen die Blutuntersuchung auf Toxoplasmose alle acht Wochen durchzuführen.

B-Streptokokken
B-Streptokokken sind Bakterien und besiedeln die Scheide der Frau in 15-25 %. Außerhalb der Schwangerschaft stellen die B-Streptokokken keine Gefahr dar. Bei Neugeborenen können die Bakterien zu schweren Infektionen wie Lungenentzündung, Sepsis oder Hirnhautentzündung führen.
Die Neugeborenen können sich unter der Geburt infizieren. Lediglich ein Teil der Kinder, deren Mütter B-Streptokokken in der Scheide haben, entwickeln eine schwere Infektion.
Die Gefahr einer Infektion erhöht sich bei bestimmten Risikofaktoren, wie z. B. bei einer Frühgeburt, bei einem Blasensprung, der mehr als 18 Stunden her ist, oder bei Fieber der Mutter während der Geburt.
Deshalb wird empfohlen, zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche eine Untersuchung auf B-Streptokokken aus der Scheide der Mutter vorzunehmen.
Werden B-Streptokokken gefunden, erhält die werdende Mutter eine prophylaktische Antibiotikagabe unter der Geburt.

Blutzuckerbelastungstest
Mit dem Blutzuckerbelastungstest kann ein Gestationsdiabetes in der Schwangerschaft festgestellt werden. Als Gestationsdiabetes bezeichnet man eine Zuckerkrankheit, die erstmals in der Schwangerschaft auftritt oder erkannt wird. Ca. 2 % der Schwangeren sind davon betroffen.
Bei einer Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft bestehen für Mutter und Kind erhöhte Risiken.
Schwangere mit einer nicht erkannten und nicht behandelten Zuckerkrankheit bekommen häufiger Blasenentzündungen und Scheideninfekte, leiden häufiger unter Bluthochdruck, entwickeln häufiger EPH-Gestosen und die Kaiserschnittrate ist erhöht. Nach vielen Jahren entsteht oft eine manifeste Zuckerkrankheit.
Die Kinder von Müttern mit einer nicht erkannten und nicht behandelten Zuckerkrankheit sind bei der Geburt oft übergewichtig, aber unreif, bilden vermehrt Fruchtwasser, so dass es häufiger zur Frühgeburt kommt, sind nach der Geburt häufig unterzuckert und entwickeln oft ein Atemnotsyndrom. Fehlbildungen und Fruchttod sind weitere Komplikationen. Sie erkranken bereits in der Pubertät selbst an Übergewicht und Zuckerkrankheit.
Nur mit einem Blutzuckerbelastungstest zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche kann ein Gestationsdiabetes ausgeschlossen bzw. nachgewiesen werden.
Bei einem gesicherten Gestationsdiabetes wird in weiterer Zusammenarbeit mit einem Diabetologen eine Ernährungsumstellung und -beratung begonnen, der Blutzucker regelmäßig gemessen, ggf. eine Insulintherapie angefangen und die Schwangerschaft engmaschiger kontrolliert.

🔍

Aktuelle Meldungen

Herausgeber:

In Zusammenarbeit mit:


Weitere Gesundheitsthemen

HNO-Heilkunde   www.hno-aerzte-im-netz.de

Allgemeine & Innere Medizin    www.internisten-im-netz.de

Kindergesundheit    www.kinderaerzte-im-netz.de

Kinderrehabilitation www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de

Lungenheilkunde   www.lungenaerzte-im-netz.de

Neurologie & Psychiatrie   www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org

Anästhesiologie www.anaesthesisten-im-netz.de