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Windpocken

Therapie bei Schwangeren & Neugeborenen


Während der Schwangerschaft wird das Kind von der erkrankten Mutter sowohl mit Windpocken infiziert, als auch mit mütterlichen Antikörpern versorgt („Nestschutz"). Dennoch besteht bis zur 21. Schwangerschaftswoche die Gefahr, dass das Kind bei Ausbruch einer Windpockenerkrankung dauerhaft geschädigt wird (kongenitales Varizellensyndrom).

Eine Impfung gegen Windpocken während der Schwangerschaft sollte nicht durchgeführt werden, da es sich bei dem Impfstoff um einen Lebendimpfstoff handelt. Das bedeutet, er enthält abgeschwächte, aber noch lebende und vermehrungsfähige Viren. Bei einer gesunden, nicht schwangeren Erwachsenen führt die Impfung zur Bildung von Antikörpern. Bei Schwangeren könnten die Impfviren möglicherweise über die Plazenta das Kind infizieren. Bisher sind keine Schädigungen von Kindern aufgetreten. Dennoch sollte eine Impfung in der Schwangerschaft unbedingt vermieden werden.

Die passive Immunisierung der Mutter, also die Gabe von spezifischen Antikörpern gegen den Windpocken-Erreger (Varizella-Zoster-Hyerimmunserum) ist notwendig, wenn

  • eine ungeschützte Schwangere in Kontakt mit Windpocken kommt:
    Die passive Immunisierung muss innerhalb eines Zeitfensters von 72 bis 96 Stunden erfolgen. Dennoch kann nur etwa die Hälfte der Erkrankungen verhindert werden. Ansonsten verlaufen sie überwiegend abgeschwächt. Auch mögliche Missbildungen des Kindes können nicht immer verhindert werden.

  • eine rasch voranschreitende Windpockenerkrankung 4 bis 5 Tage vor dem Geburtstermin ausbricht:
    Findet die passive Immunisierung zu diesem Zeitpunkt statt, können die spezifischen Antikörper noch über die Nabelschnur auch auf das Kind übertragen werden.

Das medikamentöse Hinauszögern der Geburt durch Wehenhemmer, ist ratsam, wenn die Windpockenerkrankung 4 Tage vor bis 2 Tage nach dem erwarteten Geburtstermin ausbricht. Die Mutter hat zu diesem Zeitpunkt selbst noch keine Antikörper. Während der Verzögerung von 3 bis 4 Tagen bildet das mütterliche Immunsystem ausreichend Antikörper, die über die Nabelschnur auf das Kind übertragen werden.

Erkrankt eine Mutter 4 Tage vor bis 2 Tage nach der Geburt, muss das Neugeborene sofort mit Windpocken-Antikörpern (Varizella-Zoster-Hyerimmunserum) versorgt werden, um den fehlenden mütterlichen Schutzes auszugleichen. Bekommt das Kind trotzdem die Windpocken, ist eine Behandlung mit Aciclovir möglich. Erkrankt die Mutter unmittelbar nach der Geburt an Windpocken, wird das Kind in der Regel von ihr getrennt (Kinderklinik). Es besteht Stillverbot, bis bei der Mutter Antikörper nachzuweisen sind.

Bei Ausbruch einer Windpocken-Erkrankung zwischen dem 5. bis 10. Lebenstag ist eine Therapie mit Aciclovir ratsam, da die körpereigene Immunabwehr des Neugeborenen zu diesem Zeitpunkt noch nicht weit genug entwickelt ist.

Neugeborene mit Windpocken sollten streng isoliert und erst bei sichtbarem Abklingen der Erkrankung entlassen werden.

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