Frauenärzte im Netz

Vergewaltigung

Machtmissbrauch & Lustgewinn


Etwa 8 bis 15% der Frauen werden im jungen Erwachsenenalter vergewaltigt, die Zahl der versuchten Vergewaltigungen ist fast doppelt so hoch. Eine Vergewaltigung ist eine Straftat, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers verstößt. Damit werden sexuelle Handlungen bezeichnet, zu denen eine Person gegen ihren Willen unter Anwendung oder Androhung von Gewalt oder durch das Ausnutzen einer hilflosen Lage gezwungen wurde. Der erzwungene Beischlaf gilt als vollendet, wenn der Penis zumindest in den Scheidenvorhof eingedrungen ist - eine Ejakulation muss nicht erfolgt sein. Wurde kein Beischlaf erzwungen, kann dennoch der Tatbestand einer sexuellen Nötigung vorliegen. Die Vergewaltigung stellt die obere Schwelle der sexuellen Nötigung dar.

Das Opfer wird bei der Tat erniedrigt, deshalb ist sexuelle Gewalt kein Ausdruck unkontrollierter Triebe, sondern ein Machtmissbrauch. Männer, die Frauen vergewaltigen, verspüren erst in zweiter Linie einen Lustgewinn, entscheidender ist das Gefühl der Kontrolle über einen anderen Menschen. Entsprechend sind viele Täter Männer mit einem geringen Selbstwertgefühl. Wird eine Frau vergewaltigt, ist es wahrscheinlich, dass

  • sie den Täter kennt (66%)
  • der Täter in der gleichen Gegend wohnt (82%)
  • die Vergewaltigung in seiner oder ihrer Wohnung geschieht (56%)
  • der Täter ein „normaler" Mann ist (90%)
  • die Vergewaltigung geplant war (82%)
  • der Täter zusätzliche Gewalt anwendet (85%)

Eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung wird strafrechtlich verfolgt, die Aufklärungsrate liegt bei ca. 80% - allerdings gibt es eine große Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle. In Deutschland werden jährlich über 8000 Fälle bekannt gemacht. Am höchsten ist die Anzeigenquote bei unbekannten Tätern, doch etwa drei Viertel der Täter kommen aus dem familiären Umfeld oder Freundeskreis.

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