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Syphilis

Wichtige Hinweise


Das Auftreten einer Syphilis ist in Deutschland meldepflichtig (Infektionsschutzgesetz). Laborleiter und Ärzte sind verpflichtet, akute oder noch aktive Infektionen in einem späteren Stadium nichtnamentlich an das Robert Koch-Institut zu melden. Es werden dabei allgemeine Angaben zur Person (z. B. Alter, Geschlecht, usw.) und zum klinischen Erscheinungsbild und dem wahrscheinlichen Übertragungsweg übermittelt. Name und Adresse des Patienten werden nicht weitergegeben.

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