Syphilis
Wichtige Hinweise
Das Auftreten einer Syphilis ist in Deutschland meldepflichtig (Infektionsschutzgesetz). Laborleiter und Ärzte sind verpflichtet, akute oder noch aktive Infektionen in einem späteren Stadium nichtnamentlich an das Robert Koch-Institut zu melden. Es werden dabei allgemeine Angaben zur Person (z. B. Alter, Geschlecht, usw.) und zum klinischen Erscheinungsbild und dem wahrscheinlichen Übertragungsweg übermittelt. Name und Adresse des Patienten werden nicht weitergegeben.
Zum Thema
- Was ist Syphilis?
- Übertragung
- Krankheitsbild
- Besonderheiten bei Schwangeren
- Besonderheiten bei Kindern
- Besonderheiten bei HIV-Patienten
- Häufigkeit der Erscheinungsformen
- Untersuchungsmethoden
- Therapie
- Prognose
- Vorsorge
- Kontaktpersonen & Angehörige
- Wichtige Hinweise
- Wichtige Adressen
- Buchempfehlungen





