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Schwangerenvorsorge

Gesetzlicher Anspruch


Ultraschall eines UngeborenenJede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende medizinische Untersuchung und Beratung. Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise bei privat Versicherten von den Privatkrankenkassen übernommen. Wenn die Schwangere Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz bezieht, so übernimmt das Sozialamt die Kosten der Schwangerenvorsorge.


Keine Praxisgebühr bei Schwangerenvorsorge

Vorsorgeuntersuchungen sind von der Praxisgebühr befreit. Das gilt auch für die ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft.

Berufstätige Schwangere müssen für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden, ohne dass ihnen dadurch ein Verdienstausfall entsteht.

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