Röteln in der Schwangerschaft
Untersuchungsmethoden
Besteht der Verdacht, dass eine Schwangere mit dem Rötelnvirus in Kontakt gekommen sein könnte, sollte sofort eine Blutuntersuchung durchgeführt werden. Art und Konzentration von Antikörpern (Immunglobuline, Ig) im Blut geben Auskunft darüber, ob das Virus eine Erkrankung hervorruft oder ob es abgewehrt wird. Zusätzlich zum Antikörpernachweis sollte ein Virusnachweis durchgeführt werden.
Hat das Immunsystem zum ersten Mal Kontakt mit dem Rötelnvirus, stellt es den Eiweißstoff Immunglobulin M (IgM) her. Nach einigen Wochen sinkt seine Konzentration im Blut wieder. In der Zwischenzeit wurde ein anderes Immunglobulin, das IgG, gebildet, das jetzt die Bekämpfung des Virus übernimmt. Kommt es zu einem erneuten Kontakt mit dem Rötelnvirus, bildet das Immunsystem sofort IgG und nur wenig IgM. Diese Reaktion tritt auch ein, wenn der Erstkontakt eine Impfung war. Anhand der Konzentration der IgM-Antikörper im Blut der schwangeren Frau kann also beurteilt werden, ob das Kind durch das Virus gefährdet ist:
- steigt die Bildung von IgM rasch an, liegt eine Erstinfektion vor, die das ungeborene Kind schädigen kann.
- sinkt die Konzentration an IgM wieder, ist die akute Phase der Infektion vorüber.
- bleibt die Konzentration an IgM gering, handelt es sich um eine Zweitinfektion, die den Embryo/Fetus nicht gefährdet.
Die IgG-Antikörper, die von der Mutter bei einem Zweitkontakt mit dem Virus sofort gebildet werden, passieren die Plazenta und schützen den Embryo/ Fetus vor der Rötelninfektion. Dagegen wird der Antikörper IgM von der Plazenta nicht durchgelassen. Deshalb ist der Embryo/ Fetus bei einer Erstinfektion der Mutter mit Röteln vor einer Ansteckung nicht geschützt. Das ungeborene Kind kann ab der 10. bis 13. Woche IgM-Antikörper und ab der 16. Woche IgG-Antikörper selbst bilden. Im Serum rötelninfizierter Feten lassen sich in der 22./23. Woche IgM-Antikörper nachweisen. Bei der Geburt sind selbst gebildete IgM-Antikörper und überwiegend von der Mutter stammende IgG-Antikörper vorhanden. Die Herstellung von IgM-Antikörpern läuft nach der Geburt noch ca. sechs bis acht Monate, gelegentlich auch länger, weiter. Sie verläuft etwa parallel zur Ausscheidung der Viren mit Rachensekret, Urin und Stuhl.
TestverfahrenAls Standardverfahren für den Nachweis von IgG-Antikörpern im Blutserum der Mutter dient der Hämagglutinationshemmtest (HAH-Test).
- Ein HAH-Titer größer als 1:32 bedeutet, dass Immunität gegen das Rötelnvirus besteht.
- Liegt der HAH-Titer zwischen 1:8 und 1:32, werden IgG-Antikörper mittels weiterer Verfahren bestimmt.
- Bei einem HAH-Titer von weniger als 1:8 liegt kein Rötelnschutz vor.
Zum Nachweis einer frischen Infektion sind zwei Tests notwendig: einer so früh wie möglich, ein zweiter acht bis zehn Tage nach Auftreten des Ausschlags. Tauchen IgG-Antikörper erst bei der zweiten Untersuchung auf, handelt es sich um eine frische Rötelninfektion. Zum Nachweis einer akuten Infektion werden außerdem IgM-Antikörper mittels unterschiedlicher EIA-Tests bestimmt.
Wann eine Rötelninfektion stattgefunden hat, lässt sich mittels spezifischer IgG-Antikörper bestimmen, die bei einer Rötelninfektion in zeitlich festgelegter Reihenfolge gebildet werden. Sie können mit Hilfe eines Immunoblot-Tests nachgewiesen werden.
Eine Anzucht der Viren in Zellkulturen ist aufwendig und spielt in der Diagnostik keine Rolle. Stattdessen wird das Virus über seine Erbinformation RNA mittels eines Verfahrens namens PCR (Polymerasekettenreaktion) nachgewiesen. In der 11. bis 19. Schwangerschaftswoche wird dazu Gewebe aus den Chorionzotten (Chorion-Biopsie) oder Fruchtwasser entnommen, ab der 22. Woche Nabelschnurblut oder Fruchtwasser.





