Pille / Anti-Baby-Pille

Terminkalender mit Frauenarzt-Termin

Die Pille ist das am häufigsten verwendete und beliebteste Verhütungsmittel in Deutschland. Unter der Pille versteht man im Allgemeinen ein Östrogen-Gestagen-Kombinationspräparat. Wenn es, wie heute meist üblich, niedrig dosiert ist - wird es als Mikropille bezeichnet. Daneben gibt es reine Gestagen-Produkte, die so genannten Minipillen oder Gestagenpillen.

Voraussetzung für die Verordnung einer Pille ist eine umfassende gynäkologische Untersuchung einschließlich der Kontrolle der Brüste und ein Vaginalabstrich. Unter der Pilleneinnahme sollte ein regelmäßiger halbjährlicher Besuch beim Frauenarzt erfolgen. Dabei wird unter anderem der Blutdruck kontrolliert, da ein erhöhter Blutdruck einen Risikofaktor z. B. für den Herzinfarkt darstellt.

Ab welchem Alter?

Ein Mindestalter für die Verordnung der Pille gibt es nicht. Die Erstverordnung richtet sich nach der biologischen und psychischen Reife, die der Frauenarzt im Gespräch mit der Patientin überprüft. So muss die Patientin insbesondere die Gesundheitsrisiken verstehen, die mit einer hormonellen Verhütung einhergehen können.

Bei Mädchen, die jünger als 14 Jahre alt sind, kann der Arzt nach einer eingehenden Beratung entscheiden, ob er der Meinung ist, das Mädchen sei reif genug für einen verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität und damit für die Einnahme der Pille oder nicht. Er kann auch darauf bestehen, dass die Pille nur verschrieben wird, wenn die Einwilligung der Eltern vorliegt.

Pille und Schwangerschaft

Bisherige Untersuchungen haben ergeben, dass die Einnahme der Pille auch in einer frühen Phase der Schwangerschaft, in der man selbst noch nichts davon weiß, die Rate von Missbildungen nicht erhöht. Allerdings sollten in einer Schwangerschaft vorsichtshalber grundsätzlich nur Medikamente angewendet werden, die für Mutter oder Kind unentbehrlich sind. Daher ist vor Beginn einer Einnahme der Pille sicherzustellen, dass keine Schwangerschaft vorliegt. Jede Frau sollte darauf hingewiesen werden, dass beim Ausbleiben der Entzugsblutung der Frauenarzt zu konsultieren ist. Wird eine Schwangerschaft festgestellt, muss mit der Einnahme der Pille aufgehört werden. Ein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch liegt in keinem Fall vor.

Da die Hormone und deren Abbauprodukte auch in die Muttermilch übertreten und Östrogene die Milchproduktion hemmen, sollten stillende Mütter keine Mikropille erhalten. Während dieser Phase ist die Minipille oder Gestagenpille zu empfehlen.
Nach dem Absetzen der Pille tritt eine gewünschte Schwangerschaft selbst nach jahrelanger Einnahme meist innerhalb weniger Monate ein.

Autor/Autoren: äin-red

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