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19.11.2010 Schwangerschaft: Unbedingt alle Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen
Die folgenden Untersuchungen finden bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen statt. Danach wird der Rhythmus auf einen 2-wöchigen Abstand verkürzt. Insgesamt ergeben sich dadurch 10 bis 12 Termine, bei denen dann zum Beispiel der Blutdruck und das Gewicht der Mutter sowie Blut- und Urinuntersuchungen durchgeführt werden. Auch werden die Lage des Kindes und die kindlichen Herztöne überprüft. „Zwischen der 24. und der 28. Schwangerschaftswoche kann ein Glukose-Screening durchgeführt werden, um eine diabetische Erkrankung bei der Mutter auszuschließen. Allerdings übernehmen nur manche Krankenkassen die Kosten hierfür, obwohl dieser Test insbesondere bei übergewichtigen Frauen sehr wichtig ist, um Risiken für Mutter und Kind aufzudecken." Bei Auffälligkeiten oder Risikoschwangerschaften erfolgt über die weitere Schwangerschaft dann eine engmaschigere Kontrolle. Im Verlauf der Schwangerschaft sind auch drei große reguläre Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Die erste findet zwischen dem Beginn der 9. und dem Ende der 12. SSW statt. Die zweite Untersuchung zwischen der 19. und der 22. SSW und die dritte zwischen der 29. und der 32. SSW. „Dieses Ultraschall-Screening dient der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel, der genauen Bestimmung des Kindsalters, der Kontrolle der Kindsentwicklung, der Suche nach auffälligen Merkmalen des Kindes und dem frühzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften", so der niedergelassene Gynäkologe aus Hannover. Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf die in den Mutterschaftsrichtlinien beschriebenen medizinischen Untersuchungen und Beratungen. Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise bei privat Versicherten von den Privatkrankenkassen übernommen. Wenn die Schwangere Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz bezieht, so übernimmt das Sozialamt die Kosten der Schwangerenvorsorge. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind von der Praxisgebühr befreit. Das gilt auch für die ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft. Weitere Meldungen zum Thema:
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