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23.08.2010

Frauenärzte: Beratung zur Empfängnisregelung zu eingeschränkt

 
 Bild: www.fotolia.de
Seit Anfang Juli können Frauenärzte junge Mädchen und Frauen nicht mehr umfassend zum Thema Empfängnisverhütung beraten, weil diese wichtige Arztleistung nicht länger als besonders förderungswürdige Leistung eingestuft wird. „Es ist eine traurige Entwicklung der aktuellen Gesundheitspolitik, dass dem Arzt-Patienten-Gespräch immer weniger Bedeutung bei der Betreuung von Patienten zukommt. Dabei sollte für eine umfassende Beratung und Aufklärung von jungen Mädchen und Frauen hinsichtlich der Schwangerschaftsverhütung doch ausreichend Spielraum im Praxisalltag eingeräumt werden. Nur so können wir Ärzte auf die individuellen Belange unserer Patientinnen auch angemessen eingehen", mahnt Dr. Manfred Stumpfe, stellvertretender Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Frauenärzte in Bayern. Dabei geht es nicht nur darum, die richtige Verhütungsmethode für die jeweilige Lebenssituation zu besprechen und zu finden. Es betrifft insbesondere auch Aufklärungsgespräche und Beratungsgespräche bei Mädchen, die kurz vor der Aufnahme ihrer ersten Sexualkontakte stehen. „Wir Gynäkologen müssen diesen jungen ratsuchenden Menschen in diesem Moment zur Seite stehen und gegebenenfalls auch ihre Reife beurteilen können. Das geht nicht in wenigen Minuten. Für diese wichtigen, verantwortungsvollen Gespräche muss ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, die nicht in diesem Maße durch betriebswirtschaftliche Zwänge begrenzt sein darf."

Gynäkologen warnen vor Anstieg von ungewollten Schwangerschaften
Im ersten Vierteljahr 2010 wurden dem Statistischen Bundesamt rund 29 800 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet und damit 1,3% oder 400 mehr als im ersten Quartal 2009. „Ein umfassendes Beratungsgespräch zwischen dem Gynäkologen und jungen Mädchen und Frauen ist der Schlüssel, wenn es darum geht ungewollte Schwangerschaften - etwa durch Anwendungsfehler der Verhütungsmittel - zu vermeiden. Möglicherweise hat die neue Honorarreform einen weiteren Anstieg ungewollter Schwangerschaften zur Folge", meint der niedergelassene Frauenarzt aus Geretsried. „Im Interesse unserer Patientinnen würden wir uns wünschen, dass diese Fehlentscheidung wieder rückgängig gemacht wird und dem wichtigen Aspekt der Frauengesundheit, der Empfängnisregelung, ein angemessener Spielraum eingeräumt wird."

Bislang waren frauenärztliche Leistungen wie die Empfängnisregelung, die Sterilisation und der Schwangerschaftsabbruch als freie Leistungen in der Honorarabrechnung eingestuft. Dies gab den Frauenärzten die Möglichkeit, ihre Patientinnen der Situation angemessen engagiert zu beraten und zu betreuen. Seit dem 1.07.2010 wurden diese ehemals besonders förderungswürdigen Leistungen jedoch in die Regelleistungs-Volumina übernommen und damit abgewertet. Diese Abwertung hat erhebliche finanzielle Auswirkungen für gynäkologische Praxen zur Folge und erzwingt einen deutlich wirtschaftlicheren Umgang mit zeitlichen Ressourcen im Praxisalltag.


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