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19.07.2010 Krebsfrüherkennung auch nach Gebärmutterentfernung notwendig
Die jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs wird ab dem 20. Geburtstag lebenslang empfohlen und von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. „Die Untersuchung beinhaltet neben einem Abstich vom Gebärmutterhals (Pap-Abstrich) auch die Beurteilung der anderen inneren und der äußeren Geschlechtsorgane, also des Gebärmutterkörpers, der Eierstöcke, der Vagina und Vulva und spätestens ab dem Alter von 30 auch die der Brüste. Auch deshalb ist für Frauen wichtig, weiterhin regelmäßig zur Krebsfrüherkennung zu gehen", ergänzt der Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF). Bei einem Pap-Abstrich werden einzelne, oberflächige Zellen vom Arzt mit Hilfe eines Spatels vorsichtig vom Muttermund und mittels einer kleinen Bürste aus dem Gebärmutterhalskanal entnommen, um diese auf Veränderungen zu überprüfen. Mit dem Test können entzündliche Veränderungen der Zellen, mögliche Vorstufen von Krebs und Krebszellen entdeckt und unterschieden werden, die durch Humane Papillomviren (HPV) hervorgerufen werden. Gegen die beiden Hauptauslöser von Gebärmutterhalskrebs, HPV-16 und HPV-18 gibt es eine Schutzimpfung. Weitere Meldungen zum Thema:
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Frauen, denen die Gebärmutter (Hysterektomie) oder Teile davon operativ entfernt wurden, sollten weiterhin die jährliche gynäkologische Krebsfrüherkennungsuntersuchung wahrnehmen, wenn sie früher mal einen auffälligen 

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Wurde die planmäßige Einnahme der Pille versäumt, sollte die fehlende Tablette am besten sofort nachgenommen werden. Ob zusätzlich verhütet werden muss erfahren Sie hier.
Die jährliche Krebsfrüh- erkennung ist ein wichtiger Baustein der Gesundheitsvorsorge. Der beste Termin für den Abstrich am Gebärmutterhals ist die Zyklusmitte.