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14.12.2009 Versäumte Einnahme der Anti-Baby-Pille sofort nachholen
Wurde der planmäßige Einnahmezeitpunkt einer Mikropille mit den Wirkstoffen Östrogen und Gestagen um mehr als 12 Stunden überschritten, ist die Zuverlässigkeit der Pille nicht länger gegeben. Die Minipille, die als Bestandteil nur ein Gestagen enthält, muss hingegen auf die Stunde genau eingenommen werden. Bei Versäumnis ist es für die weitere Empfängnisverhütung entscheidend, zu welchem Zeitpunkt im Zyklus das passiert ist. Bei Östrogen-Gestagen-Präparaten - und auch bei den meisten reinen Gestagen-Präparaten - unterscheidet man drei verschiedene Situationen, je nach dem Zeitpunkt des Einnahmefehlers. Bei einem Fehler in der ersten Einnahmewoche (Pille 1-7), sollte in den nächsten 7 Tagen zusätzlich - z.B. mit einem Kondom - verhütet werden. Danach besteht wieder Empfängnisschutz. „Wird die Pille in der ersten Woche vergessen, kann aber auch Geschlechtsverkehr, der kurz vorher stattgefunden hat, zur Schwangerschaft führen. In so einem Fall kann unter Umständen die Anwendung einer „Pille danach" sinnvoll sein, was mit dem Frauenarzt besprochen werden sollte", rät der niedergelassene Gynäkologe. Ein Anwendungsfehler in der zweiten Einnahmewoche (Pille 8-14) geht mit dem geringsten Risiko für eine Empfängnis einher, wenn vor und nach diesem Zeitpunkt weiterhin regelmäßig Hormone zugeführt werden. Eine zusätzliche Verhütung ist nicht erforderlich. Bei einem Fehler in der dritten Einnahmewoche (Pille 15-21) besteht das Risiko eines Eisprungs während der darauf folgenden 7-tägigen Pillenpause bzw. zu Beginn der nächsten Zykluspackung. Deshalb wird empfohlen, die Pause vorzuziehen oder ganz wegzulassen, um kein Risiko einzugehen. Eine zusätzliche Verhütung ist dann nicht nötig. Wird keine der beiden Varianten gewählt, muss während der Pause und weitere 7 Tage danach zusätzlich verhütet werden. „Bei Unsicherheit können sich Mädchen und Frauen sicherheitshalber immer an ihren Gynäkologen wenden. In der Regel hält auch der Beipackzettel der Pille nützliche Informationen bereit", ergänzt der Experte. Weitere Meldungen zum Thema:
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