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17.11.2009

Informationen zu Antibabypillen der vierten Generation

Die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic berichtet, dass Antibabypillen (orale Kontrazeptiva), die das Gestagen Drospirenon enthalten, nicht gefährlicher als andere auf dem Markt erhältliche Präparate sind. Die Behörde bestätigt damit die frühere Einschätzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM/Bonn).

Nach Angaben von Swissmedic ist das Risiko für einen bestimmten Venenverschluss, die venöse Thromboembolie, im ersten Jahr der Pilleneinnahme am höchsten. Dies verhält sich jedoch bei allen Antibabypillen so. Nach Aussage von Swissmedic sind dies die wichtigsten Ergebnisse der aktuellen Überprüfung von kombinierten Antibabypillen, die das Schweizerische Heilmittelinstitut aufgrund von zwei neuen internationalen Studien durchgeführt hat.

Weiterhin kommt die Behörde zum Schluss, dass Antibabypillen der 3. Generation gegenüber denjenigen der 2. Generation ein rund 2-fach erhöhtes Risiko aufweisen. Das Risiko, eine venöse Thromboembolie zu bekommen, liegt bei Einnahme von drospirenonhaltigen Pillen etwas tiefer als bei Pillen der 3. Generation.

Pille nur nach sorgfältiger ärztlicher Abklärung anwenden

Es gilt die Empfehlung, dass die Antibabypillen „nur nach sorgfältiger Abklärung durch den Arzt verschrieben werden sollten". Frauen mit erhöhten Risikofaktoren sollten generell auf eine hormonelle Verhütungsmethode verzichten. Zu den Risikofaktoren gehören beispielsweise vorausgegangene oder bestehende thrombo-embolische Erkrankungen, eine familiäre Thrombose-Neigung, starkes Übergewicht, eine chronische Lebererkrankung oder diabetisch bedingte Gefäßveränderungen sowie Rauchen. Liegt ein Risikofaktor vor, soll eine nicht-hormonelle Verhütungsmethode empfohlen werden.

Deutsche Arzneimittelbehörde sieht aktuell keine erhöhte Gefährdung

Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das in Deutschland für die Risikobewertung von Arzneimitteln zuständig ist, bewertet zurzeit die beiden aktuellen Studien in Kooperation mit den Arzneimittelbehörden der anderen EU-Ländern. Basierend auf dieser Bewertung wird über den Fortgang weiterer Maßnahmen entschieden werden. Derzeit wird jedoch keine Notwendigkeit gesehen, eine Warnung auszusprechen.

Grundsätzlich empfiehlt das BfArM, bei der Verordnung und Anwendung von hormonellen Kontrazeptiva die Angaben in den Produktinformationen, wie z.B. Gegenanzeigen für die Anwendung und Risikofaktoren zu berücksichtigen.

Verunsicherte Mädchen und Frauen können sich an ihren Gynäkologen wenden
Der Berufsverband der Frauenärzte betont, dass sich Pillen-Anwenderinnen, die aufgrund der aktuellen Berichterstattung zum Thema verunsichert wurden, sich mit Fragen oder möglichen Bedenken an ihren Frauenarzt wenden können und sich ausführlich beraten lassen sollen.

Quelle: Swissmedic, BfArM, dpa

 



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