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18.11.2009

Formalitäten nach der Geburt – Checkliste hilft Überblick zu bewahren

Nach der Entbindung muss das Kind innerhalb von sieben Tagen beim Standesamt gemeldet werden. Dafür benötigen Eltern die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses oder der Hebamme. Um Mutterschaftsgeld zu bekommen, muss die Geburtsurkunde an die Krankenkasse geschickt werden. Darauf weist die Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin hin. Sie hat eine kostenlose Checkliste für Eltern herausgegeben, in der alle notwendigen Formalitäten nach der Geburt aufgelistet sind.

Die Liste enthält darüber hinaus Tipps zum Stillen. Damit sollen Mütter prüfen können, ob sie Fragen haben oder weitere Hilfe benötigen. So sollten Mütter ihr Kind ohne Probleme an beiden Brüsten anlegen können und unterschiedliche Stillpositionen kennen. Zehn- bis zwölfmaliges Stillen am Tag sei in den ersten Wochen völlig normal, erklären die Experten. Und jede Mahlzeit könne am Anfang durchaus 20 Minuten dauern.
Bei Stillproblemen sind auch Frauenärzte kompetente Ansprechpartner.

Die Checkliste ist bei Nationalen Stillkommission, Bundesinstitut für Risikobewertung, Thielallee 88-92, in 14195 Berlin zu haben. (Fax: 030/84 12 37 15, Mail: stillkommission@bfr.bund.de)
Internet: http://www.bfr.bund.de/



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