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25.05.2009 Bei Kinderwunsch Keuchhusten-Impfung auffrischen
Eine rechtzeitige Impfung der Mutter schützt das Kind, weil eine geimpfte Mutter die Erkrankung nicht auf das Neugeborene übertragen kann. Bis die Kinder durch eigene Impfung gegen Keuchhusten geschützt sind, ist es also sehr wichtig, dass möglichst alle Personen, welche engen Kontakt mit dem Säugling haben werden - also beispielsweise Eltern, Geschwister, Großeltern und Babysitter - einen effektiven Impfschutz gegen Keuchhusten haben. Diese Immunisierung wird dabei mit einer Auffrischung des Impfschutzes gegen Diphtherie und Tetanus verbunden, da ein gut verträglicher und wirksamer Kombinationsimpfstoff zur Verfügung steht. „Alle Kontaktpersonen sollten bis spätestens 4 Wochen vor der zu erwartenden Geburt geimpft sein. Falls die Mutter nicht vor der Schwangerschaft geimpft wurde, sollte bei ihr die Impfung in den ersten Tagen nach der Geburt erfolgen", ergänzt Dr. Wojcinski. Während bei vielen Impfungen gegen Infektionskrankheiten mütterliche Antikörper auf das Kind übertragen werden und dieses dadurch für die ersten Lebensmonate den so genannten Nestschutz erhält, ist dies bei Keuchhusten nicht der Fall. Aus diesem Grund muss das Neugeborene durch Impfung der Kontaktpersonen vor einer Ansteckung geschützt werden. Weitere Meldungen zum Thema:
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