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01.04.2009 Umsatzsteuerbefreiung: Empfängnisverhütung wird nicht teurer!
„Mit dieser Entscheidung kommt das Ministerium der langjährigen Forderung des Verbandes nach, sämtliche Leistungen zur Empfängnisverhütung unabhängig von der jeweiligen Verhütungsmethode als umsatzsteuerfrei einzustufen", kommentiert Claudia Halstrick, die Justiziarin des BVF die Mitteilung der obersten Finanzbehörde. „Wir begrüßen diese Entscheidung insbesondere vor dem Hintergrund, dass Frauen bei diesem Aspekt ihrer Lebensplanung nun finanziell entlastet werden. Auch heutzutage wird die Empfängnisverhütung überwiegend von Frauen ergriffen und getragen. Durch die Umsatzsteuerpflicht auf derartige Maßnahmen wäre es zu einer einseitigen Belastung und damit zur sozialer Benachteiligung von Frauen gekommen, die wir so nicht akzeptieren wollten." Während für Mädchen und junge Frauen bis zum 20. Geburtstag die Kosten für Empfängnisverhütung von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, müssen Frauen oberhalb dieser Altersgrenze privat dafür aufkommen. „Es wären erhebliche Mehrkosten für Frauen, die etwa durch Spiraleinlage in der Gebärmutter verhüten möchten, zu erwarten gewesen", ergänzt die Rechtsanwältin. „Nicht zuletzt entlastet die Entscheidung auch unser Sozialversicherungssystem, dass für gesetzlich versicherte Frauen und Mädchen unter 20 Jahren belastet worden wäre." Weitere Meldungen zum Thema:
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