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01.04.2009

Umsatzsteuerbefreiung: Empfängnisverhütung wird nicht teurer!

Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft durch ärztlich koordinierte Maßnahmen der Empfängnisverhütung verhindern möchten, werden künftig finanziell nicht zusätzlich belastet, da hierfür keine Umsatzsteuer entrichtet werden muss. Davon betroffen sind ärztliche Leistungen wie z.B. das Einlegen einer Verhütungsspirale, Verordnung der Pille, das Legen von Hormonstäbchen. Darauf weist der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hin und beruft sich dabei auf ein entsprechendes Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) von Ende März 2009.

„Mit dieser Entscheidung kommt das Ministerium der langjährigen Forderung des Verbandes nach, sämtliche Leistungen zur Empfängnisverhütung unabhängig von der jeweiligen Verhütungsmethode als umsatzsteuerfrei einzustufen", kommentiert Claudia Halstrick, die Justiziarin des BVF die Mitteilung der obersten Finanzbehörde. „Wir begrüßen diese Entscheidung insbesondere vor dem Hintergrund, dass Frauen bei diesem Aspekt ihrer Lebensplanung nun finanziell entlastet werden. Auch heutzutage wird die Empfängnisverhütung überwiegend von Frauen ergriffen und getragen. Durch die Umsatzsteuerpflicht auf derartige Maßnahmen wäre es zu einer einseitigen Belastung und damit zur sozialer Benachteiligung von Frauen gekommen, die wir so nicht akzeptieren wollten."

Während für Mädchen und junge Frauen bis zum 20. Geburtstag die Kosten für Empfängnisverhütung von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, müssen Frauen oberhalb dieser Altersgrenze privat dafür aufkommen. „Es wären erhebliche Mehrkosten für Frauen, die etwa durch Spiraleinlage in der Gebärmutter verhüten möchten, zu erwarten gewesen", ergänzt die Rechtsanwältin. „Nicht zuletzt entlastet die Entscheidung auch unser Sozialversicherungssystem, dass für gesetzlich versicherte Frauen und Mädchen unter 20 Jahren belastet worden wäre."



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