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11.11.2008

Frauenärzte fordern Teilnahme am Hautkrebs-Screening

Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) fordert, dass sich auch Frauenärzte am neu eingeführten Screening zur Früherkennung von Hautkrebs beteiligen dürfen. Seit dem 1. Juli 2008  haben gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 35 Jahren Anspruch auf die standardisierte Früherkennungs-Untersuchung auf Hautkrebs im Zwei-Jahres-Rhythmus - bisher leider nur beim Dermatologen oder Hausarzt. Frauenärzte dürfen diese wichtige Untersuchung bislang ihren Patientinnen nicht anbieten. „Dabei prädestinieren die jahrelange Erfahrung der Gynäkologen beim Aufspüren von Auffälligkeiten, die apparative optische  Ausstattung in den Praxen zur Begutachtung der Haut und die große Zahl regelmäßig erscheinender Patientinnen Frauenärzte geradezu dafür, die Inhalte des Screenings umzusetzen", meint Dr. Christian Albring, Präsident des BVF und niedergelassener Gynäkologe aus Hannover. „Weil eine hohe Teilnahmerate ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des Screenings ist, scheint es aus unserer Sicht absolut sinnvoll, die Früherkennungs-Untersuchung unseren Patientinnen als weitere Leistung in gynäkologischen Praxen vorzuschlagen. Da die Frauen ohnehin zur jährlichen gynäkologischen Krebsvorsorge erscheinen, hätten sie so die Chance, im Zuge dessen auch anschließend die Hautkrebsvorsorge wahrzunehmen. Dies steigert aller Voraussicht nach deren Motivation für die Untersuchung, da sie ja nun schon mal in der Arztpraxis sind und diese „Sache" gleich mit erledigen können."

Die Kontrolle der Haut bei Frauen ab 30 Jahren war fast 40 Jahre fester Bestandteil der frauenärztlichen Krebsfrüherkennungs-Untersuchung und sie wird bis heute noch von Gynäkologen durchgeführt und dokumentiert  - jedoch noch nicht im Rahmen des neu eingeführten Screenings. Diese bestehende Krebsfrüherkennungs-Untersuchung könnte ohne weiteres mit der standardisierten Früherkennungs-Untersuchung auf Hautkrebs kombiniert werden. Eine entsprechende Fortbildung zur Absolvierung des Screenings - die bereits existiert, weil sie auch von den teilnehmenden Hautärzten, Allgemeinmedizinern, Internisten, hausärztlich tätigen Fachärzten und Praktischen Ärzten vorgenommen werden muss - würde die Voraussetzung dafür schaffen. „Schließlich sollen möglichst viele Patientinnen von der neuen Untersuchung profitieren.", betont der Präsident des BVF.

In der gynäkologischen Praxis ist die Hemmschwelle für Frauen niedriger
Gerade für Frauen mittleren Alters ist der Gynäkologe oft der einzige medizinische Ansprechpartner, der sie mitunter über Jahre hinweg betreut. Damit geht auch ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Arzt einher - nicht zuletzt, weil der Fortgang einer gynäkologischen Untersuchung die Notwendigkeit birgt, dass sich die Patientinnen zu großen Teilen entkleiden müssen. „Es ist zu erwarten, dass es Frauen weit weniger schwer fällt, sich auf das Screening einzulassen und sich von ihrem behandelnden Gynäkologen sorgfältig am ganzen Körper untersuchen zu lassen, da dieser sie ohnehin im entblößten Zustand kennt und betreut. Weil auch ein Screening der Intimregion bei den Patientinnen Teil der Vorsorge ist, bietet sich die Durchführung durch Gynäkologen geradezu an. Für diese Untersuchung und auch für die Betrachtung der Fußsohlen eignet sich zudem der spezielle gynäkologische Stuhl in sämtlichen Frauenarztpraxen hervorragend", ergänzt der niedergelassene Frauenarzt aus Hannover.

Pilotprojekt beweist Notwendigkeit der Teilnahme von Gynäkologen
In Schleswig-Holstein wurde die Pilotphase des Screenings durchgeführt - zu diesem Zeitpunkt mit Beteiligung von Gynäkologen. Bei dem Modellversuch wurde deutlich, dass die Ausgestaltung mit frauenärztlicher Unterstützung maßgeblich für den Erfolg des Screenings war. „Unter allen beteiligten Facharztgruppen hatten die Gynäkologen die höchste Überweisungsrate an Dermatologen, die als Spezialisten dann zur Abklärung auffälliger Befunde vorgesehen sind. Denn wenn ein Verdacht auf Hautkrebs oder seine Vorstufen besteht, wird dieser immer durch Dermatologen abgeklärt - zunächst durch visuelle Kontrolle und dann gegebenenfalls durch eine Gewebeentnahme", erläutert Dr. Albring. „Warum die gesetzlichen Krankenkassen die Frauenärzte trotz der überzeugenden Argumente nicht in das neue Programm aufgenommen haben, ist aus unserer Sicht völlig unerklärlich und gefährdet den Erfolg des Screenings. Wir appellieren daher an die Verantwortlichen, diese Entscheidung zu überdenken und das Hautkrebs-Screening unter Beteiligung der Frauenärzte zu etablieren", fordert der Präsident des BVF.



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