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30.07.2008 Kinderwunsch und Krebs
Vor Beginn einer Behandlung wird mit einer Patientin besprochen, ob sie noch einen Kinderwunsch hat und wie hoch das Risiko einer Schädigung der Eierstöcke sein dürfte. Besteht ein Kinderwunsch, können Maßnahmen ergriffen werden, um die Eierstöcke vor Schäden durch die Behandlung zu schützen - etwa durch bestimmte Medikamente. In manchen Fällen ist es möglich, die Krebstherapie für kurze Zeit aufzuschieben. Dadurch können Maßnahmen ergriffen werden, um Frauen nach einer Hormonstimulation Eizellen zu entnehmen und unbefruchtete oder befruchtete einzufrieren. Eine Entnahme von Eizellen ist auch im Rahmen einer so genannten "In vitro Maturation" ohne eine vorhergehende Hormonstimulation möglich. Diese Methode wird bis dato aber erst in wenigen Kliniken durchgeführt wird. Eine weitere Technik, durch die weltweit jedoch erst wenige Schwangerschaften zustande kamen, ist, gesundes Eierstockgewebe zu entnehmen und einzufrieren, um es später wieder zu transplantieren In einigen Fällen haben ehemalige Krebspatientinnen, die mit Methoden zur Erhaltung der Fruchtbarkeit behandelt wurden, bereits gesunde Kinder zur Welt gebracht. Experten sind der Meinung, dass sich die Anzahl der therapeutischen Möglichkeiten weiter erhöhen wird.
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In Deutschland erkranken pro Jahr rund 17 000 Frauen im gebärfähigen Alter an Krebs. Moderne Behandlungsmethoden haben zwar die Überlebenschancen der Patientinnen deutlich erhöht, führen aber häufig zu Unfruchtbarkeit. Durch Chemotherapie oder Bestrahlung werden die Eierstöcke jedoch häufig irreversibel geschädigt. Insbesondere die Behandlung von Krebserkrankungen von Blutzellen und der Brust kann eine Unfruchtbarkeit zur Folge haben. Um diesen schweren Langzeitschäden der Krebstherapie zu begegnen, befassen sich engagierte Ärzte und Wissenschaftler immer intensiver mit der Problematik, wie ein Artikel in der Springer Fachzeitschrift „Der Gynäkologe" berichtet. Demnach sind inzwischen mehrer Konzepte zur Erhaltung der Fruchtbarkeit entstanden und befinden sich in der Erprobungsphase. Bis dato ist allerdings noch ungeklärt, ob in solchen Fällen eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen wird, um Patientinnen bei der Erhaltung ihrer Fruchtbarkeit zu unterstützen.


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