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03.07.2008 Zuckertest für Schwangere - Krankenkasse übernimmt Kosten
Grundlage für die Untersuchung ist ein Vertrag zwischen der Krankenkasse und dem Berufsverband der Frauenärzte (BVF). Der Test wird in der Regel zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche in Frauenarztpraxen durchgeführt. Der übliche Zeitpunkt für die Untersuchung sind die Morgenstunden. Die Patientin darf am Test-Tag noch nichts gegessen oder getrunken haben. Zunächst wird bei der Schwangeren dann der Nüchtern-Blutzucker gemessen. Danach trinkt die Frau eine Zuckerlösung, eine Stunde später folgt eine zweite Messung. Sind die Werte zu hoch, muss die Schwangere wie ein Diabetiker zum Beispiel die Ernährung umstellen und regelmäßig ihren Blutzucker messen. Nach der Geburt hat die Mutter zumeist keine Blutzuckerprobleme mehr. Weitere Meldungen zum Thema:
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