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16.06.2008

Barmer-Versicherte haben Anspruch auf Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes

Alle schwangeren Versicherten der Krankenkasse BARMER sind ab dem 15. Juni dazu berechtigt, im Rahmen der normalen Schwangerenbetreuung Untersuchungen auf Gestationsdiabetes wahrzunehmen. „Bei dieser Routineuntersuchung handelt es sich um eine Zuckertestung zwischen den Schwangerschaftswochen 24 und 28, die zum Ziel hat, Gestationsdiabetes zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu diagnostizieren", erklärt Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF). „Durch rechtzeitiges Erkennen und eine adäquate Behandlung können Frühgeburten und Komplikationen während der Entbindung verhindert werden." Um die frühzeitige Diagnostik des Gestationsdiabetes zu fördern, haben sich der BVF und die Barmer - als Krankenkasse mit dem höchsten Frauenanteil - in einem bundesweiten Vertrag auf diese Screening-Untersuchung geeinigt.

Der Schwangerschaftsdiabetes gehört mit einem Auftreten von 3 bis 5 Prozent zu den häufigsten Schwangerschaftskomplikationen. Bei rund 5 Prozent aller Frauen im reproduktionsfähigen Alter liegt eine gestörte Glukosetoleranz und bei 1 bis 3 Prozent ein unerkannter Typ-2-Diabetes vor. „Unter der Belastung der Schwangerschaft kann es dann zur Entwicklung einer Glukose-Stoffwechselstörung kommen, die als Gestationsdiabetes bezeichnet wird, wenn sie erstmals in der Schwangerschaft entdeckt wird", erläutert der Präsident des BVF. Ohne eine gezielte Suche bleibt die Erkrankung jedoch oft unentdeckt, weil nur selten eigenständige Symptome auftreten.

Ein nicht behandelter Gestationsdiabetes birgt aber Risiken für Mutter und Kind. „Wird das Baby im Mutterleib einer erhöhten Blutzuckerkonzentration ausgesetzt, kurbelt dies seine Insulinproduktion an, wodurch verstärkt Zucker und Fett im Körper gespeichert werden. Das Baby wächst übermäßig und scheidet verstärkt Urin aus, was die Fruchtwassermenge vermehrt. Dadurch erhöht sich die Gefahr einer Frühgeburt. Übergroße Kinder können zudem häufig nur mit Hilfe einer Saugglocke oder per Kaiserschnitt entbunden werden", fügt  Dr. Albring hinzu. „Wir freuen uns, unseren Patientinnen gemeinsam mit der Barmer diese medizinisch wichtige und sinnvolle Maßnahme anbieten zu können."



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