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03.06.2008

Frauenärzte kritisieren Rahmenbedingungen des neu eingeführten Chlamydien-Screenings

Der Berufsverband der Frauenärzte e. V. (BVF) bemängelt die Ausgestaltung der seit dem 1. April 2008 eingeführten Screening-Untersuchung auf Chlamydien-Infektionen bei jungen Frauen. Die Frauenärzte begrüßen zwar grundsätzlich die Etablierung des von ihnen jahrelang geforderten Screenings, beanstanden jedoch medizinische Mängel bei der konkreten Gestaltung des Verfahrens. „Obwohl der Nachweis von Chlamydien durch einen Abstrich vom Gebärmutterhals ebenso wissenschaftlich gesichert ist, und exakt dort zu entnehmen ist, wo die Keime aufsteigen, hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zur Diagnose auf eine Testung des Urins beschränkt. Nach unserer Ansicht, ist das eine Fehlentscheidung. Die sinnvollere Methode - der Abstrich - muss zum sicheren Nachweis von Chlamydien-Infektionen unbedingt erhalten bleiben", erklärt Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF). Nur bis zum 31.12.2008 kann die Untersuchung noch mit Hilfe des Abstrichs durchgeführt werden, später wird sie gänzlich durch den Urintest ersetzt.

Einsparungen auf Kosten der Prävention
Neben Kritikpunkten bei der Untersuchungsmethode werden auch die Rahmenbedingungen bei der Honorierung der Screening-Untersuchung bemängelt. Bisher konnte zwischen den Vertragspartnern im Bewertungsausschuss, der sich aus Vertretern der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammensetzt und die vertragsärztliche Vergütung regelt, noch keine endgültige Einigung über die Honorierung erzielt werden. Aktuell wird der erforderliche Einsatz der Frauenärzte - in Form von Beratung, Aufklärung, Urinentnahme, Erläuterung eines Informationsblattes und Ausfüllen einer Bescheinigung - überhaupt nicht vergütet. Alleine die Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals kann noch bis Ende des Jahres abgerechnet werden - jedoch nur, wenn parallel kein Abstrich zur Krebs-Früherkennung erfolgt, was selten vorkommt.
Ursprünglich war dauerhaft eine Beratung von Seiten der Ärzte mit angemessener Vergütung geplant und gefordert. Diese wurde jedoch von den Krankenkassen abgelehnt, so dass nach der Übergangsfrist nur eine reine Laborleistung für Laborärzte bestehen bleibt.

„Dabei müsste der Schwerpunkt dieser Präventionsmaßnahme auf der Beratung und der Information zu der sexuell übertragbaren Erkrankung und ihren Folgen liegen - auch, um die spätere Bereitschaft der jungen Frauen zur jährlichen Testung zu fördern. Die Aufklärung der Patientinnen ist enorm wichtig und erfordert nun mal einen bestimmten zeitlichen Rahmen, der angemessen vergütet und nicht durch Sparmaßnahmen komplett gestrichen werden sollte", mahnt der Präsident des Berufsverbandes. „Solche Entscheidungen sind auf Dauer nicht mit unserem vorbildlichen gynäkologischen Versorgungssystem vereinbar und bringen uns zunehmend an die Grenze unseres Leistungsvermögens und unserer Belastbarkeit."

Vor einiger Zeit wurde bereits für das Mammografie-Screening eine Beratungsleistung durch Frauenärzte abgelehnt, obwohl die Frauenärzte für anspruchsberechtigte Frauen ab 50 der erste Ansprechpartner sind. „Betroffene kommen mit vielen Fragen auf uns zu, die angemessen beantwortet sein wollen. Dies hat man bei der Ausgestaltung des Screenings nicht ausreichend bedacht. Dem wichtigen Austausch zwischen Arzt und Patient wird in unserem Gesundheitssystem leider ein immer geringerer Stellenwert eingeräumt, was grundsätzlich nicht dem Verständnis unseres Berufsbildes entspricht", gibt der Präsident des BVF zu bedenken. „Zu hoffen bleibt, dass der Bewertungsausschuss zeitnah einlenkt und der Einsatz der Frauenärzte angemessen bewertet wird. Solche Präventionsmaßnahmen funktionieren dauerhaft nur mit umfassender Aufklärung.

Gesundheitspolitische Bedeutung des Screenings unumstritten
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte im September 2007 für Frauen unter 25 Jahren ein Screening-Programm beschlossen, das in Form eines jährlichen Tests auf Chlamydien im Rahmen der Regelleistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen soll. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass Infektionen mit dem Bakterium „Chlamydia trachomatis" zu den häufigsten sexuell übertragbaren Krankheiten zählen, jedoch oft unerkannt bleiben. Sie gelten aus Hauptursache für die weibliche Sterilität, da sie unbehandelt zu entzündlichen Erkrankungen der Gebärmutter und der Eileiter führen können. Auch bergen Infektionen das Risiko für Eileiterschwangerschaften  und Frühgeburten. Nicht zuletzt besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko für HIV und HPV. Schwere Folgeerkrankungen können durch rechtzeitige Behandlung der Infektion mit Antibiotika verhindert werden, was eine Vorraussetzung für die Einführung eines Screenings ist.

Jede zehnte Siebzehnjährige infiziert
Innerhalb der vergangenen zehn Jahre hat die Anzahl der Infektionen stetig zugenommen - insbesondere unter Jugendlichen. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Prävention ist jede zehnte 17-jährige infiziert und hat kein Wissen über die möglichen Komplikationen der Ansteckung. Eine Studie der Charité in Berlin zeigte, dass über 80% der Schülerinnen noch nie etwas von Chlamydien gehört haben. „Diese Zahlen verdeutlichen die Wichtigkeit umfassender Informationen und Aufklärung von Mädchen und jungen Frauen, die nun mal nicht unvergütet erfolgen kann. Dieser Zustand kollidiert nicht nur mit unserer Berufsordnung, wonach ärztliche Leistungen nicht zum Nulltarif erfolgen dürfen", mahnt Dr. Albring. „Sondern es wird auch deutlich, welchen Stellenwert diese Präventionsleistung innerhalb unseres Gesundheitssystems eingeräumt wird. Es ist bedauerlich, dass eine gute Sache, die viele junge Frauen vor erheblichen gesundheitlichen Komplikationen bewahren kann, nicht vernünftig ausgestaltet worden ist. Das Chlamydien-Screening verdient sachgerechte Rahmenbedingungen mit einer adäquaten Honorierung der frauenärztichen Leistungen."



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