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24.03.2008 Schwangerenvorsorge auch für Nicht-Versicherte
Der Antragsweg für entsprechende Leistungen erfolgt dann über das zuständige Sozialamt, denn in bestimmten Lebenssituationen werden Familien Hilfen geleistet, die wie z. B. bei Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschaft, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen (siehe auch Broschüre staatliche Hilfen für Familien, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Die gesetzlich zugesicherten Mutterschaftsleistungen bestehen aus ärztlicher Betreuung und Hebammenhilfe, die mit Beginn der Schwangerschaft bzw. um die Geburt herum in Anspruch genommen werden können. „Sie umfassen Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft, regelmäßige Schwangerenvorsorgeuntersuchungen, umfassende Beratung und Betreuung vor und während der Entbindung sowie bei der Nachsorge", erläutert der Präsident des BVF. „Auch Hilfsmittel, Arznei-, Verband- und Heilmittel, die in Verbindung mit der Schwangerschaft stehen, sind von Zuzahlungen befreit", ergänzt Dr. Albring. Sämtliche medizinisch relevanten Aspekte, die der Frauenarzt in Zusammenhang mit der Schwangerschaft erhebt, werden in den so genannten Mutterpass eingetragen. Der Mutterpass wird vom Arzt ausgestellt und der werdenden Mutter ausgehändigt. Diese sollte ihn bei jeder Untersuchung mit sich tragen. Weitere Meldungen zum Thema:
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