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30.08.2007 Frauenärzte testen neues Verfahren zur Krebsfrüherkennung
Der genaue Umfang der Krebsfrüherkennung wird in bestimmten Richtlinien geregelt, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt werden. Bis auf weiteres empfiehlt der G-BA hierbei das 1971 eingeführte Verfahren, den Pap-Absrich, als so genannten Goldstandard. Hierauf haben gesetzlich versicherte Frauen ab dem 20. Geburtstag einen jährlichen Anspruch. Bei dieser Untersuchung wird mit einem Abstrich oberflächliches Zellmaterial vom Muttermund und Gebärmutterhals gewonnen. Dieses wird auf einem Glasplättchen ausgestrichen, fixiert und anschließend im Labor unter einem Mikroskop begutachtet. Seit einiger Zeit existiert ein weiteres Verfahren mit einer neuartigen Aufbereitungstechnik, die so genannte flüssigkeitsgestützte Dünnschichtzytologie. Dabei werden die Zellen mit einem speziellen Spatel bzw. Bürstchen entnommen und direkt in ein mit Flüssigkeit gefülltes Gefäß gegeben. Dadurch können alle entnommenen Zellen ohne Verunreinigungen von Blut, Schleim oder Entzündungszellen begutachten und für eine erneute Beurteilung auch gelagert werden. Zudem ist eine computerunterstützte Auswertung möglich. Patientinnen, die diesen Test wahrnehmen, müssen ihn zurzeit aus eigener Tasche bezahlen. G-BA gibt dem gegenwärtigen Pap-Abstrich den Vorzug Die Ergebnisse dieser Langzeitstudie, für die am 15. August 2007 der Startschuss gefallen ist, sollen in die zukünftigen Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Umfang der Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen mit einfließen. Das von der Ethik-Kommission Rheinland-Pfalz akzeptierte Studiendesign entspricht dem höchsten wissenschaftlichen Standard. Es werden insgesamt 20.000 Frauen von 35-40 Frauenärzten über einen Zeitraum von 12 Monaten untersucht. Dabei wird der Pap-Abstrich, entsprechend der gegenwärtigen Situation, in den jeweiligen zytologischen Labors der Praxen durchgeführt. Die computergestützte Auswertung der dünnschichtzytologischen Präparate erfolgt im Zentrum für Pathologie und Zytodiagnostik (ZPZ) in Köln. Die Abklärung auffälliger Befunde erfolgt zentral in der Dysplasiesprechstunde der Universtiät Mainz. Jährliche Früherkennung bleibt wichtig Weitere Meldungen zum Thema:
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