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30.08.2007

Frauenärzte testen neues Verfahren zur Krebsfrüherkennung

Eine groß angelegte Untersuchung des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF), unter Federführung der Landesverbände Rheinland Pfalz und Saarland (Rhein-Saar-Studie), soll klären, ob neue Untersuchungsmethoden zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) dem gesetzlich empfohlenen Abstrich-Verfahren - dem Pap-Test - überlegen sind. „Wir sind im Interesse unserer Patientinnen dazu verpflichtet, die zur Verfügung stehenden Methoden beim Krebsabstrich miteinander zu vergleichen", meint Studienleiter Dr. Werner Harlfinger, Landesvorsitzender des BVF in Rheinland-Pfalz. „Aus unserer Sicht ist der momentane Informationsstand, auf den sich das Vorgehen bei der Früherkennung des Zervixkarzinoms begründet, unbefriedigend. Um die vorhandenen Möglichkeiten zukünftig besser einschätzen und favorisieren zu können, haben wir diese Untersuchung initiiert." Es handelt sich um die erste wissenschaftliche Untersuchung, die vom BVF in die Wege geleitet wurde. Seit Jahren wird in Deutschland eine zunehmend kontroverse Diskussion über die Zukunft der gynäkologischen Krebsvorsorge geführt - nicht zuletzt da verschiedene Verfahren auf dem Markt sind, die grundsätzlich in Frage kommen.

Der genaue Umfang der Krebsfrüherkennung wird in bestimmten Richtlinien geregelt, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt werden. Bis auf weiteres empfiehlt der G-BA hierbei das 1971 eingeführte Verfahren, den Pap-Absrich, als so genannten Goldstandard. Hierauf haben gesetzlich versicherte Frauen ab dem 20. Geburtstag einen jährlichen Anspruch. Bei dieser Untersuchung wird mit einem Abstrich oberflächliches Zellmaterial vom Muttermund und Gebärmutterhals gewonnen. Dieses wird auf einem Glasplättchen ausgestrichen, fixiert und anschließend im Labor unter einem Mikroskop begutachtet.

Seit einiger Zeit existiert ein weiteres Verfahren mit einer neuartigen Aufbereitungstechnik, die so genannte flüssigkeitsgestützte Dünnschichtzytologie. Dabei werden die Zellen mit einem speziellen Spatel bzw. Bürstchen entnommen und direkt in ein mit Flüssigkeit gefülltes Gefäß gegeben. Dadurch können alle entnommenen Zellen ohne Verunreinigungen von Blut, Schleim oder Entzündungszellen begutachten und für eine erneute Beurteilung auch gelagert werden. Zudem ist eine computerunterstützte Auswertung möglich. Patientinnen, die diesen Test wahrnehmen, müssen ihn zurzeit aus eigener Tasche bezahlen.

G-BA gibt dem gegenwärtigen Pap-Abstrich den Vorzug
Bisher hat der G-BA eine Kostenübernahme der Dünnschichtzytologie zugunsten des Pap-Abstrichs für gesetzlich Versicherte abgelehnt. Die Entscheidung von Dezember 2006 wird damit begründet, dass die Vorteile dieser Methode bisher nicht ausreichend belegt seien, um die erheblich höheren Kosten des Verfahrens zu rechtfertigen. „Wir können die Entscheidung gegen eine Änderung des Krebsabstrichs nachvollziehen - nicht zuletzt, weil die Datenlage einiger relevanter Studien keine großen Patientenzahlen umfasst, verschiedene methodische Mängel deutlich wurden und auch nicht die genauen Verhältnisse in Deutschland widerspiegeln", sagt Dr. Harlfinger. „Dies hat uns jedoch dazu veranlasst eine eigene Studie durchzuführen, welche die beiden Krebsabstrich-Verfahren unter deutschen Bedingungen einander gegenüberstellt."

Die Ergebnisse dieser Langzeitstudie, für die am 15. August  2007 der Startschuss gefallen ist, sollen in die zukünftigen Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Umfang der Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen mit einfließen. Das von der Ethik-Kommission Rheinland-Pfalz akzeptierte Studiendesign entspricht dem höchsten wissenschaftlichen Standard. Es werden insgesamt 20.000 Frauen von 35-40 Frauenärzten über einen Zeitraum von 12 Monaten untersucht. Dabei wird der Pap-Abstrich, entsprechend der gegenwärtigen Situation, in den jeweiligen zytologischen Labors der Praxen durchgeführt. Die computergestützte Auswertung der dünnschichtzytologischen Präparate erfolgt im Zentrum für Pathologie und Zytodiagnostik (ZPZ) in Köln. Die Abklärung auffälliger Befunde erfolgt zentral in der Dysplasiesprechstunde der Universtiät Mainz.

Jährliche Früherkennung bleibt wichtig
In den USA und anderen europäischen Ländern wie Großbritannien und Irland sowie der Schweiz hat sich inzwischen das neue Verfahren, die so genannte Dünnschichtzytologie, durchgesetzt. Dabei werden zumeist die höheren Kosten durch eine Verlängerung der Abstrich-Intervalle kompensiert. „Für Deutschland muss das jährliche Vorsorgemodell aber erhalten bleiben", fügt der Gynäkologe hinzu. „ Die Routine-Vorsorge beschränkt sich schließlich nicht nur auf den Gebärmutterhalskrebs, sondern dehnt sich auf weitere frauenspezifische Krebserkrankungen wie z. B. der Brüste oder auch Gebärmutterkörper, Eierstöcke und Vulva aus." Auch hier sind mindestens jährliche Untersuchungen wichtig, um Auffälligkeiten und Veränderungen rechtzeitig entdecken und gegebenenfalls behandeln zu können.



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