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04.04.2008 Nach Vergewaltigung innerhalb von 24 Stunden zum FrauenarztVergewaltigungsopfer sollten möglichst zeitnah nach dem furchtbaren Ereignis einen Gynäkologen „Beim Frauenarzt können Blessuren und Schürfwunden versorgt und dokumentiert werden. Außerdem wird auf Infektionen wie HIV, Hepatitis, Syphillis, Tripper und Clamydien getestet und wenn möglich eine Behandlung eingeleitet", erklärt der niedergelassene Gynäkologe. „Falls der Verdacht auf eine Empfängnis besteht, kann sie durch die sofortige Gabe der „Pille danach" verhindert werden." Auch die notwendige seelische Hilfe und Begleitung kann von diesen Stellen sofort eingeleitet werden, um langfristige psychische Schäden zu begrenzen. „Zudem kann der Frauenarzt die Betroffene für ein paar Tage krankschreiben, wenn es aus physischen oder psychischen Gründen erforderlich ist.", erklärt der niedergelassene Gynäkologe aus Hannover. Auch wenn es sehr unangenehm ist, sollten sich Frauen nach einer Vergewaltigung nicht waschen und möglichst nicht die Kleidung wechseln, um wichtiges Beweismaterial für eine DNA-Analyse nicht zu vernichten. „Auch Taschentücher und Hygieneartikel sollten nicht weggeworfen werden, wenn sie mit dem Täter oder seinen Spuren in Berührung gekommen sind", betont Dr. Albring. Eine Strafanzeige sollte dann möglichst schnell und persönlich erfolgen. Von Vergewaltigung spricht man, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung oder Androhung von Gewalt zum Vollzug des Beischlafs nötigt oder andere sexuelle Handlungen vornimmt oder vom Opfer an sich vornehmen lässt. Weitere Meldungen zum Thema:
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oder die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen. „Unabhängig davon, ob später eine Strafanzeige erstattet wird oder nicht, sollte sich die Betroffene auf jeden Fall innerhalb der nächsten 24 Stunden ärztlich untersuchen lassen - auch wenn es große Überwindung kostet", rät Dr. Christian Albring, Präsident vom Berufsverband der Frauenärzte (BVF). „Diese Maßnahme ist in erster Linie für die Gesundheit der Frau ganz wichtig, aber auch für die Sicherstellung von Beweisen." Bei einer Vergewaltigung besteht grundsätzlich die Gefahr von Verletzungen im Genitalbereich, Infektionen mit 

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