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23.01.2012

Der Silikonskandal wird viele Gerichte beschäftigen

Cornelia Freitag wird wohl unters Messer müssen. Erst am Sonntag erfuhr sie, dass auch sie die gefährlichen Brustimplantate in sich trägt. «Nach unseren Unterlagen wurde bei Ihnen ein Implantat der Firma Rofil Medro eingesetzt», las die 44-Jährige aus Ennepetal in Nordrhein-Westfalen in dem Schreiben der Essener Klinik, in der sie vor neun Jahren den Eingriff vornehmen ließ. Es gebe eine behördliche Empfehlung, möglicherweise schadhafte Implantate dieser Firma zu entfernen. Freitag hat wie Zehntausende anderer Frauen weltweit Industriesilikon im Körper - Dichtungsmasse im Bauwesen sei das, sagt ihr Münchner Anwalt Michael Graf.

Die Kanzlei Zierhut & Graf will für Freitag und für gut ein Dutzend weitere Frauen außergerichtlich Zahlungen erreichen, die Kanzlei bereitet auch Klagen vor. Die erste soll bis Montag beim Landgericht Karlsruhe eingereicht werden. «Wir werden mit diesen Fällen an die verschiedenen Landgerichte müssen, weil das Gericht zuständig ist, wo die entsprechende Behandlung stattgefunden hat.»

Besonders bitter: Freitag wollte nie Implantate und auch keine größere Brust - der Arzt setzte sie ein, weil eine Bruststraffung im Zuge einer medizinisch notwendigen Bauchstraffung nicht gelungen war, praktisch «auf Garantie». «Ich habe vor der Einsetzung der Implantate eine lange Diskussion mit meinem Operateur geführt, weil es ja schon vor zehn Jahren Fälle von gerissenen Silikonkissen gab.» Doch der Arzt habe die Implantate empfohlen - nun hat sie einen gefährlichen Stoff im Körper.

Die Kassen zahlen, wenn Implantate aus medizinischem Anlass eingesetzt wurden. Bei Schönheitsoperationen müssen Patientinnen teils oder ganz selbst zahlen. Experten gehen von bundesweit bis zu 10 000 betroffenen Frauen aus. Insgesamt gehe es um Forderungen in vielfacher Millionenhöhe, sagt Graf. «Die Frage ist nur, wie viele Frauen die Kraft haben, sich auch zu wehren.»

Weltweit sollen bis zu 500 000 Frauen minderwertige Silikonkissen der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) erhalten haben. Deren Silikon kann heraussickern, sich im Körper verteilen und Entzündungen auslösen. Nicht bewiesen ist, ob dies das Krebsrisiko erhöht. Anfang Januar hatte das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte empfohlen, auch Rofil-Implantate auszutauschen.

Graf will bei der Klage 80 000 bis 100 000 Euro von der Klinik, dem Arzt, dem Chemikalienhändler Brenntag und dem TÜV Rheinland verlangen. Gegen die insolvente Firma PIP und gegen Rofil woll er nicht gerichtlich vorgehen, da dies das Verfahren verzögern könne. Brenntag habe zwar auf den Lieferscheinen vermerkt, dass das Silikon nur für industrielle Zwecke genutzt werden durfte - aber gewusst, dass der Empfänger Medizinprodukte herstellte, sagt Graf.

Damit trage Unternehmen Mitverantwortung. Der TÜV Rheinland wiederum habe keine unangemeldeten Kontrollen durchgeführt. «Die jährlichen Überwachungsaudits gaben bei PIP keinen Anlass, nach Unregelmäßigkeiten unangemeldet zu suchen», sagt Unternehmenssprecher Hartmut Müller-Gerbes von TÜV-Rheinland. Zu der konkreten Klage werde er Stellung nehmen, sobald sie ihm vorliege.

Bei den regelmäßigen Kontrollen sei dem TÜV Rheinland stets das korrekte Silikon und die korrekten Dokumente präsentiert worden. «Wir sind betrogen worden, deswegen haben wir schon vor einem Jahr Strafanzeige gegen PIP gestellt.»

Klar ist: Der Silikonskandal wird viele Gerichte beschäftigen

Nach einer Klagewelle in Frankreich wollen auch in Großbritannien Frauen den Rechtsweg einschlagen. Ein französischer Anwalt will wohl den TÜV Rheinland verklagen, und die Universitätsklinik Münster (UKM) stellte Strafanzeige gegen Unbekannt: Zwischen 2002 und 2005 seien an dem Klinikum Silikonkissen von Rofil verwendet worden, die Rofil von PIP bezogen hatte. Norbert Roeder, Ärztlicher Direktor und UKM-Vorstandschef sagte am Donnerstag laut Mitteilung, die Implantate seien als Markenprodukte mit europäischem Qualitätssiegel verkauft worden. «Wir fühlen uns und unsere Patientinnen arglistig getäuscht.»

Der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Ulrich Montgommery und der Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte setzen sich für eine schnelle und unbürokratische Hilfe für die betroffenen Frauen ein.

BfArM zu PIP: http://dpaq.de/2883J
Kanzlei Zierhut & Graf, Patientenanwalt AG: www.ihranwalt24.de

Quelle: dpa/BVF



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