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05.04.2011

Kondome bieten nur Teilschutz gegen HPV-Infektionen

Präservative verhindern die Übertragung von HPV-Infektionen beim Geschlechtsverkehr nur teilweise, aber nicht vollständig. Bei HPV handelt es sich nicht um eine klassische Geschlechtskrankheit, die allein durch Körperflüssigkeiten übertragen wird - wie beispielsweise bei Gonorrhoe oder Syphillis. HP-Viren können durch Kontaktinfektion mit den befallenen Häuten und Schleimhäuten übertragen werden. „Durch eine konsequente Verwendung von Kondomen lässt sich das Risiko für HPV-Infektionen nur um 50 bis 70 Prozent senken. Gänzlich schützen vermag „Safer Sex" nicht, weil bei HP-Viren auch Körperstellen Infektionsquellen sind, die außerhalb des Bereichs liegen, der vom Kondom abgedeckt wird", erklärt Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF). „Dennoch bleiben Kondome auch nach einer HPV-Impfung die wichtigste Maßnahme, um sich vor den übrigen HPV-Typen und anderen sexuell übertragbaren Infektionen zu schützen."

Die HPV-Impfung bietet eine gute Möglichkeit, um sich vor Infektionen mit den beiden gefährlichsten HP-Viren  - HPV 16 und 18 - zu schützen. Sie sind die Haupterreger von Gebärmutterhalskrebs und dessen Vorstufen, die zum Teil auch medizinisch behandelt werden müssen. Ein Impfstoff schützt zusätzlich von den zwei Hauptverursachern von Genitalwarzen - HPV 11 und 6. „Jährlich erkranken in Deutschland rund 6000 Frauen an Gebärmutterhalskrebs. Rund 140.000 Frauen erhalten eine so genannte Konisation. Bei dieser Operation wird ein Teil des Gebärmutterhalses entfernt, um problematische Zellveränderungen zu beseitigen. Diese Patientinnen haben nach dem Eingriff ein höheres Risiko für Frühgeburten", ergänzt der niedergelassene Gynäkologe aus Hannover. Am effektivsten ist ein vollständiger Impfschutz vor dem ersten Geschlechtsverkehr. In Deutschland liegt die HPV-Impfrate derzeit nur bei etwa 35 Prozent.

Die Pressemeldung des BVF ist mit Quellenangabe zur Veröffentlichung freigegeben.
Bitte weisen Sie bei Verwendung im Printbereich auf das Informationsportal des BVF, www.frauenaerzte-im-netz.de, hin. Bei Online-Veröffentlichung erbitten wir eine Verlinkung auf die Website.



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