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07.03.2011

Fitnessstudio-Vertrag darf bei Schwangerschaft gekündigt werden

Frauen dürfen ihren Fitnessstudio-Vertrag wegen einer Schwangerschaft vorzeitig kündigen. Das hat das Amtsgericht München entschieden, berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" (Heft 1/2011). Zwar sei eine Schwangerschaft keine Erkrankung, befand das Gericht. Allerdings könne es im Einzelfall aus Sicht der Schwangeren durchaus belastend sein, wenn sie weiterhin sportlich tätig ist (Az.: 251 C 26718/09).

Das Gericht wies die Zahlungsklage eines Fitnessstudio-Betreibers ab. Die Richter entschieden, es sei einer Schwangeren nicht zumutbar, entgegen ihrer psychischen und physischen Gesundheit an dem Vertrag festhalten zu müssen. Ob sie aus medizinischer Sicht weiterhin hätte Sport treiben können, sei dabei unerheblich.

Quelle: dpa



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