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11.01.2011

Schwangerschaft: Nicht eigenmächtig auf Antibiotika verzichten

Die Einnahme von Antibiotika bei Infektionen während der Schwangerschaft kann Fehl- und Frühgeburten verhindern, weswegen Mütter nicht eigenmächtig auf diese Arzneimittel verzichten sollten. „Eine Infektion in der Schwangerschaft kann eine nicht zu unterschätzende Komplikation darstellen, welche die Verabreichung von Antibiotika notwendig macht. Schwangere sollten daher keine ärztlich verordnete antibiotische Therapie ablehnen, etwa weil sie Befürchtungen haben, dass das Baby dadurch Schaden nehmen könnte", warnt Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF).

Antibiotika im Verlauf der Schwangerschaft sind zwar nicht grundsätzlich unbedenklich, aber für die meisten Infektionskrankheiten existieren inzwischen geeignete Wirkstoffe, von denen kein schädlicher Effekt auf Mutter und Kind zu erwarten ist. „So ist eine Therapie mit Penicillinen von Beginn der Schwangerschaft bis zur Stillzeit unproblematisch. Wie nahezu alle Antibiotika sind diese zwar plazentagängig, bisher gab es jedoch keinerlei Hinweise auf schädliche Auswirkungen auf das Ungeborene", erklärt der niedergelassene Gynäkologe aus Hannover. „Neben Penicillinen stellen auch Amoxicillin oder Ampicillin sowie Cephalosporine Alternativen dar, um bakterielle Infektionen der Atemwege, des Hals-Nasen-Ohrenbereichs oder der Harnwege zu therapieren. Einige Antibiotika müssen im Verlauf der Schwangerschaft jedoch vermieden werden, da sie Fehlbildungen verursachen können. Dazu zählen beispielsweise Chinolone oder aber Tetrazykline. Im Zweifelfall sollte immer der behandelnde Gynäkologe zu Rate gezogen werden."

Infektionen sind die Ursache für etwa die Hälfte aller Frühgeburten. Oft sind bakterielle Infekte der Harnwege der Ausgangspunkt für aufsteigende Infektionen, die dann auf die Gebärmutter übergreifen und das Kind schädigen oder einen vorzeitigen Blasensprung und damit eine Frühgeburt auslösen können.

Die Pressemeldung des BVF ist zur Veröffentlichung freigegeben.
Bitte weisen Sie bei Verwendung im Printbereich auf das Informationsportal des BVF, www.frauenaerzte-im-netz.de, hin. Bei Online-Veröffentlichung erbitten wir eine Verlinkung auf die Website.



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