Frauenärzte im Netz

Krebsfrüherkennung in der Krankenversicherung

Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen beim Frauenarzt


Gesetzlich Versicherte der betreffenden Altersklassen haben einen Anspruch auf diese Vorsorgeuntersuchungen, bei denen keine zusätzlichen Kosten und auch keine Praxisgebühr anfallen.
Früherkennung von Krebs bei Frauen
 

Für wen?

Welche Untersuchung?

 Wie oft?

Was macht der Arzt?

ab dem 20. Geburtstag

Genitaluntersuchung (Gebärmutterhals-krebsfrüherkennung)

jährlich

Gezielte Anamnese (z. B. Fragen nach Blutungsstörungen, Ausfluss)

Inspektion des Muttermundes

Krebsabstrich und zytologische Untersuchung

Gynäkologische Tastuntersuchung

Beratungsgespräche vor und nach der Untersuchung

ab dem 30. Geburtstag

Zusätzlich Brust- und Hautuntersuchung (Brust- und Hautkrebs-früherkennung)

jährlich

Gezielte Anamnese (z. B. Fragen nach Veränderungen und Beschwerden im Monatszyklus)

Inspektion und Abtasten der Brust und der benachbarten Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur Selbstuntersuchung

Beratungsgespräche vor und nach der Untersuchung

ab dem 50. Geburtstag

Zusätzlich Dickdarm- und Rektumuntersuchung (Darmkrebs-
früherkennung)

jährlich

Beratungsgespräche vor und nach der Untersuchung Tastuntersuchung des Enddarms

Test auf verborgenes Blut im Stuhl (jährlich bis zum Alter von 55 Jahren)

ab dem 55. Geburtstag

Darmspiegelung
(Darmkrebsfrüh-
erkennung)

Zwei Unter-suchungen im Abstand von 10 Jahren

Beratungsgespräche vor und nach der Untersuchung

Darmspiegelung durch spezialisierten Facharzt oder alternativ alle 2 Jahre ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl

ab dem 50. und bis
zum 70. Geburtstag

Mammografie-Screening
(Brustkrebs-früherkennung)
(insofern in Ihrer regionalen Umgebung bereits Einrichtungen vorhanden sind)

alle zwei Jahre

Einladung in eine zertifizierte Screening-Einheit

Information (über das Mammografie-Screening)

Röntgen der Brüste (Mammografie)

Beratungsgespräche vor und nach der Untersuchung

Sollten Sie Auffälligkeiten an sich bemerken, die zwischen den Untersuchungsintervallen liegen (z. B. Knoten in der Brust, sichtbares Blut im Stuhl, ungewöhnlichen Ausfluss), dann sollten Sie nicht bis zum nächsten Vorsorgetermin warten sondern unverzüglich Ihren Frauenarzt aufsuchen um die Veränderungen abzuklären.

Weiterführende, kurative Versorgung

Für den Fall, dass sich bei diesen Untersuchungen zur Früherkennung oder darüber hinaus ein Erkrankungsverdacht bzw. das Vorliegen einer Krankheit ergibt, wodurch weitere Untersuchungen bzw. weiterführende Therapien notwendig werden, fällt dies in die so genannt kurative Versorgung der vertragsärztlichen Behandlung. Diese zum Zwecke der Heilung durchgeführten Maßnahmen, fallen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung an. Die Praxisgebühr wird hierbei aber fällig.

Individuelle Gesundheitsleistungen

Bei Krebsfrüherkennungsuntersuchungen außerhalb der gesetzlichen Vorgaben wie z. B. eine Mammografie vor dem 50. Lebensjahr oder eine gezielte Hautinspektion bei einem Hautarzt (Dermatologen), handelt es sich um außervertragliche Behandlungsmethoden, für die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten erstatten dürfen. Möchte ein Versicherter über die gesetzlich geregelten Krebsvorsorgeuntersuchungen hinaus gehende spezifische Untersuchungen durchführen lassen, müssen diese je nach Krankenkasse in der Regel selbst bezahlt werden (individuelle Gesundheitsleistung; kurz IGeL).

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