Krebsfrüherkennung in der Krankenversicherung
Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen beim Frauenarzt
Für wen? | Welche Untersuchung? | Wie oft? | Was macht der Arzt? |
|---|---|---|---|
ab dem 20. Geburtstag | Genitaluntersuchung (Gebärmutterhals-krebsfrüherkennung) | jährlich | Gezielte Anamnese (z. B. Fragen nach Blutungsstörungen, Ausfluss) Inspektion des Muttermundes Krebsabstrich und zytologische Untersuchung Gynäkologische Tastuntersuchung Beratungsgespräche vor und nach der Untersuchung |
ab dem 30. Geburtstag | Zusätzlich Brust- und Hautuntersuchung (Brust- und Hautkrebs-früherkennung) | jährlich | Gezielte Anamnese (z. B. Fragen nach Veränderungen und Beschwerden im Monatszyklus) Inspektion und Abtasten der Brust und der benachbarten Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur Selbstuntersuchung Beratungsgespräche vor und nach der Untersuchung |
ab dem 50. Geburtstag | Zusätzlich Dickdarm- und Rektumuntersuchung (Darmkrebs- | jährlich | Beratungsgespräche vor und nach der Untersuchung Tastuntersuchung des Enddarms Test auf verborgenes Blut im Stuhl (jährlich bis zum Alter von 55 Jahren) |
ab dem 55. Geburtstag | Darmspiegelung | Zwei Unter-suchungen im Abstand von 10 Jahren | Beratungsgespräche vor und nach der Untersuchung Darmspiegelung durch spezialisierten Facharzt oder alternativ alle 2 Jahre ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl |
ab dem 50. und bis | Mammografie-Screening | alle zwei Jahre | Einladung in eine zertifizierte Screening-Einheit Information (über das Mammografie-Screening) Röntgen der Brüste (Mammografie) Beratungsgespräche vor und nach der Untersuchung |
Sollten Sie Auffälligkeiten an sich bemerken, die zwischen den Untersuchungsintervallen liegen (z. B. Knoten in der Brust, sichtbares Blut im Stuhl, ungewöhnlichen Ausfluss), dann sollten Sie nicht bis zum nächsten Vorsorgetermin warten sondern unverzüglich Ihren Frauenarzt aufsuchen um die Veränderungen abzuklären.
Weiterführende, kurative VersorgungFür den Fall, dass sich bei diesen Untersuchungen zur Früherkennung oder darüber hinaus ein Erkrankungsverdacht bzw. das Vorliegen einer Krankheit ergibt, wodurch weitere Untersuchungen bzw. weiterführende Therapien notwendig werden, fällt dies in die so genannt kurative Versorgung der vertragsärztlichen Behandlung. Diese zum Zwecke der Heilung durchgeführten Maßnahmen, fallen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung an. Die Praxisgebühr wird hierbei aber fällig.
Individuelle GesundheitsleistungenBei Krebsfrüherkennungsuntersuchungen außerhalb der gesetzlichen Vorgaben wie z. B. eine Mammografie vor dem 50. Lebensjahr oder eine gezielte Hautinspektion bei einem Hautarzt (Dermatologen), handelt es sich um außervertragliche Behandlungsmethoden, für die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten erstatten dürfen. Möchte ein Versicherter über die gesetzlich geregelten Krebsvorsorgeuntersuchungen hinaus gehende spezifische Untersuchungen durchführen lassen, müssen diese je nach Krankenkasse in der Regel selbst bezahlt werden (individuelle Gesundheitsleistung; kurz IGeL).





