Frauenärzte im Netz

Krebsfrüherkennung in der Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung


Damit Krebserkrankungen oder auch Vorstufen von Krebs in einem möglichst frühen Stadium erkannt werden können, bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten so genannte Früherkennungsuntersuchungen an, die nach verschiedenen Altersklassen gruppiert sind und für Frauen ab 20, 30, 50 und ab 55 Jahre gelten. Zudem wurde für Frauen zwischen dem 50. und 70. Geburtstag zur qualitätsgesicherten Brustkrebsfrüherkennung das Mammografie-Screening eingeführt.

Der genaue Umfang der jeweiligen Untersuchungen für verschiedene Krebserkrankungen ist in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (Sozialgesetzbuch V) geregelt.

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