Kosmetische & ästhetische Korrekturen
Definition
Unter kosmetischen Korrekturen oder Schönheitsoperationen versteht man Eingriffe, die aus medizinischer Sicht nicht notwendig, vom Patienten aber gewünscht sind. Darunter fallen neben Brustvergrößerungen und Brustverkleinerungen auch Eingriffe wie Fettabsaugen, Entfernung von medizinisch unbedenklichen Muttermalen, die Behandlung von Falten und Narben und ähnlichem. Von einer ästhetische Korrektur spricht man, wenn bei einem Eingriff - unabhängig davon ob er aus medizinischer Sicht notwendig ist oder nicht - darauf geachtet wird, ein äußerlich möglichst schönes Ergebnis zu erzielen. Unter die ästhetischen Gesichtspunkte fällt zum Beispiel die Schnittführung bei einer Operation. Nach Möglichkeit soll sie so gewählt werden, dass die entstehenden Narben eher klein werden oder in Körperregionen entstehen, wo sie nicht auffallen. Beispielsweise wird bei der Kaiserschnittentbindung der Schnitt nicht mehr vom Bauchnabel abwärts zum Schambein geführt, sondern horizontal im Schamhaarbereich, damit beim Tragen eines Bikinis keine große Narbe auffällt.
Zahl der kosmetischen Operationen steigt stetig
Kosmetische Operationen wie Fettabsaugung, Brustvergrößerungen und ‑verkleinerungen werden immer beliebter. Rund 20.000 Brustvergrößerungen und 10.000 Brustverkleinerungen werden jedes Jahr in Deutschland durchgeführt, ihre Zahl nimmt stetig um 10 bis 15% zu. Solche Schönheitsoperationen finden auf Wunsch von Frauen statt, die ihren Körper nach eigenen Vorstellungen formen und gestalten wollen oder die nach einer Operation oder Verletzung wieder einen bestimmten Zustand herstellen möchten. Im Jahr 2004 führten Frauenärzte, die Mitglieder der Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e. V. (GÄCD) sind, 6.200 Brustvergrößerungen und 2.800 Brustverkleinerungen durch. Fachärzte der GÄCD haben sich auf ästhetische Chirurgie ihres Fachgebiets spezialisiert. Die hierfür notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen sind in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, vielmehr erwirbt sie sich jeder Facharzt, wie beispielsweise der Frauenarzt, in Eigenverantwortung. Die Bezeichnungen Schönheitschirurg und Ästhetischer Chirurg sind nicht geschützt und bürgen deshalb auch nicht per se für eine bestimmte Qualifikation beziehungsweise Qualität.
Ebenso wie bei jeder anderen Operation, ist auch eine Schönheitsoperation mit bestimmten Risiken und Komplikationsmöglichkeiten behaftet. Der Arzt ist dazu verpflichtet, Sie darüber genau aufzuklären. Sie sollten bedenken, dass es sich um einen Eingriff an einem gesunden Körper handelt, und abwägen, ob eine Operation die einzige oder beste Behandlungsform darstellt. Um beispielsweise Fettpolstern auf den Leib zu rücken, ist eine Umstellung der Ernährung und Sport schonender und risikoärmer als die Fettabsaugung.
Vorsicht bei der Arztwahl
Ein schwer einzuschätzendes Risiko stellt die Tatsache dar, dass es für die ästhetische Chirurgie keine öffentlich-rechtliche Qualifikation durch die Ärztekammer und somit auch keinen „Facharzt für Ästhetische Chirurgie" gibt. Seit den 1980er-Jahren hat sich die Zahl der gerichtlichen Prozesse, die wegen Kunstfehlern in der kosmetischen Chirurgie geführt wurden, verzehnfacht. Die ärztliche Weiterbildungsordnung sieht für die plastische Chirurgie eine sechsjährige Weiterbildung zum „Facharzt für plastische Chirurgie" vor.
Bei der Wahl eines Arztes sollten Sie daher auf folgende Kriterien achten:
- Mitglied einer Fachgesellschaft und Facharztbezeichnung
Korrekturen an den Brüsten sollte beispielsweise kein fachfremder Mediziner durchführen. - OP-Erfahrung
Der Arzt sollte mindestens über eine 5-jährige operative klinische Tätigkeit verfügen, am besten an großen deutschen Kliniken. - Weiterbildung
In den USA und Brasilien wird die Qualifikation auf dem Gebiet der kosmetischen Chirurgie von staatlicher Seite kontrolliert. Kann der Arzt eine zusätzliche mehrjährige Weiterbildung am besten in den USA oder in Brasilien nachweisen, kann eine gewisse Erfahrung angenommen werden. - Seriöses Auftreten
Der Arzt sollte sich für Ihre Beweggründe interessieren und auch bei unrealistischen Wünschen abraten. Auch sollte es der Patientin erlaubt sein, beim Erstgespräch eine Vertrauensperson mitzubringen. Wird das abgelehnt, spricht das nicht für einen seriösen Arzt. Außerdem sollte er Sie ausführlich über die Risiken des Eingriffs informieren. Das Zustandekommen der Kosten sollte nachvollziehbar sein und der Arzt sollte eine Risiko-Versicherung besitzen.
Kosten
Da für kosmetische Operationen meist keine medizinische Notwendigkeit besteht, werden die Kosten von den Krankenkassen nicht erstattet. Eine seltene Ausnahme kann eine Brustverkleinerung sein, wenn große Brüste nachhaltige Beschwerden wie Rücken- oder Kopfschmerzen oder eine mit herkömmlichen Mitteln nicht heilbare Hauterkrankung in der Brustumschlagfalte verursachen. Muss die Patientin die Kosten für die Schönheitsoperation selbst tragen, so fällt die Durchführung unter die so genannten „Individuellen Gesundheitsleistungen" (IGeL). Die Politik plant, Folgekrankheiten nach einer IgeL-Operation aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasen zu streichen.





