Frauenärzte im Netz

Informationen zu Impfungen

Kosten


Impfungen sind Vorsorgeleistungen. Deswegen fällt bei ausschließlicher Impfleistung keine Praxisgebühr an. Doch nicht für alle Impfungen werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Impfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts empfohlen wird. Um sicherzugehen, welche Kosten übernommen werden, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Frauenarzt. Bis auf wenige Ausnahmen werden alle von der STIKO empfohlenen Impfungen von der gesetzlichen Krankenkasse bis zum 18. Lebensjahr übernommen, danach müssen einige Impfungen privat gezahlt werden wie z. B. die Impfung gegen Hepatitis B. Deshalb sollten alle Jugendlichen an der Vervollständigung ihres Impfschutzes bis zum 18. Lebensjahr interessiert sein.

Ausführliche Informationen zu den Impfempfehlungen für Kinder finden Sie bei www.kinderaerzte-im-netz.de. Die jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts finden Sie hier: www.rki.de.

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