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Impfungen bei Kinderwunsch

Röteln


Allgemeines

Röteln ist eine Infektionskrankheit, die durch das Rötelnvirus hervorgerufen wird. Die Viren sind weltweit verbreitet und werden durch Tröpfcheninfektion übertragen. Am häufigsten erkranken Kinder zwischen 5 und 9 Jahren. Bei ihnen verläuft die Krankheit meist ohne Komplikationen. Doch viele Personen haben keine Rötelnerkrankung in der Kindheit durchgemacht. Erkrankt eine schwangere Frau an Röteln, kann ihr ungeborenes Kind schwere geistige Schäden und körperliche Fehlbildungen erleiden.

Deshalb ist vorgesehen, dass jede Frau, die keine Röteln durchgemacht hat, zweimal gegen Röteln geimpft wird.

Alle Frauen im gebärfähigen Alter - besonders Frauen mit Kinderwunsch - sollten ausreichenden Schutz gegen Röteln haben.

Impfung

Alle Jugendlichen bis 18 Jahre, die im Kindesalter keinen vollständigen Impfschutz gegen Röteln durch zweimalige Impfung mit dem Impfstoff gegen Mumps-Masern-Röteln (MMR-Impfstoff) erhalten haben, sollten umgehend durch zweimalige Impfung geschützt werden. Die Rötelnimpfung wird grundsätzlich in Kombination mit Impfungen gegen Masern und Mumps durchgeführt.

Neuerdings sehen die STIKO-Impfempfehlungen die zweimalige Rötelnimpfung aller Frauen im gebärfähigen Alter vor, wobei wenigstens einmal mit dem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft werden soll.

Da es sich bei dem Impfstoff um einen Lebendimpfstoff handelt, sollte die Impfung mindestens 3 Monate vor einer geplanten Schwangerschaft durchgeführt werden. Allerdings wurde auch bei versehentlichen Impfungen bei bestehender Schwangerschaft niemals einen Schaden am Ungeborenen festgestellt. In solchen Fällen ist daher niemals ein Schwangerschaftsabbruch gerechtfertigt.

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