Impfung gegen HPV

Die HPV-Impfung schützt vor Infektionen mit krebsauslösenden HPV-Typen

Mit der HPV-Impfung existiert die Möglichkeit, das Risiko für eine Gebärmutterhalskrebs-Erkrankung bereits durch Verhinderung seiner Vorstufen zu verringern. Dabei ist der Nutzen am größten, wenn vor dem ersten Geschlechtsverkehr geimpft wird, d.h. bevor es zu einer Infektion mit krebserregenden Typen von HP-Viren kommen kann.

HPV-Impfstoffe schützen gegen bestimmte Typen (Hochrisiko-Typen) der sexuell übertragbaren Humanen Papillomviren (HPV), die u.a. Krebsvorstufen und Krebserkrankungen am Gebärmutterhals, an der Vulva, am Penis und im Analbereich hervorrufen können. Daneben ist ein Schutz gegen bestimmte Erreger von Genitalwarzen (Niedrigrisiko-Typen) möglich.

Wer soll sich impfen lassen - Empfehlungen der Ständigen Impfkommission

Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts, welche für die Empfehlung von Impfungen zuständig ist, empfiehlt die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Spätestens bis zu dem Ende des 18. Lebensjahres (d.h. bis zu dem Tag vor dem 18. Geburtstag) sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden. Damit soll u.a. die Zahl der Gebärmutterhalskrebsfälle zukünftig deutlich verringert werden. Die Impfung sollte möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr durchgeführt werden, um eine Ansteckung mit den sexuell übertragbaren Humanen Papillomviren (HPV), welche für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind, zu verhindern.

Auch Frauen außerhalb dieser Altersgruppe und bereits sexuell aktive Frauen können von einer Impfung profitieren und sollten mit ihrem Frauenarzt darüber sprechen.

Kostenübernahme: Gesetzlich Versicherte

Mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 01. April 2007 sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen zu übernehmen. Somit werden nunmehr alle von der STIKO empfohlenen Impfungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Für die HPV-Impfung außerhalb der Schutzimpfungsrichtlinie (z.B. im Rahmen einer Postkonisationsprophylaxe) kann sich eine Anfrage zur Kostenübernahme bei der persönlichen Krankenversicherung lohnen.
Für Impfungen, die nach dem 18. Geburtstag vervollständigt werden, sollte die Kostenübernahme mit der Krankenkasse abgeklärt werden.

Kostenübernahme: Privatversicherte Personen

Für Personen, die privat versichert sind, gilt der jeweilige Versicherungsvertrag. Es empfiehlt sich, die Kostenübernahme vorab mit der entsprechenden Kasse abzuklären. In der Regel übernehmen private Krankenkassen diejenigen Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden.

Durchführung der HPV-Impfung

Humane Papillomviren (HPV) auf der Haut

Das Impfschema richtet sich nach dem Alter der zu impfenden Person.
Im Alter von 9 bis 14 Jahren sind für den Aufbau des Impfschutzes zwei Impfungen erforderlich, wenn der empfohlene Abstand zwischen den beiden Impfungen eingehalten wird. Die zweite Impfung erfolgt mindestens fünf Monate nach der ersten. Der Abstand sollte 13 Monate nicht überschreiten.
Ab einem Alter von 15 Jahren wird dreimal gegen HPV geimpft. Abhängig vom Impfstoff wird die zweite Impfung einen bis zweieinhalb Monate nach der ersten Impfung gegeben. Die letzte Impfung erfolgt in der Regel sechs Monate (je nach Impfstoff frühestens drei Monate) nach der ersten Impfung. Die drei Impfungen sollten möglichst innerhalb eines Jahres verabreicht werden.

Bei Nachholimpfungen oder der Vervollständigung einer Impfserie bei Mädchen und Jungen ab 15 Jahren oder bei einem Impfabstand von weniger als 5 Monaten zwischen der 1. und 2. Impfung ist eine 3. Impfdosis erforderlich.

Eine HPV-Impfung ist kein Ersatz für die Krebsfrüherkennungs-Untersuchung! Nur wenn beide Vorsorgemaßnahmen - die Impfung und die regelmäßigen Untersuchungen - zum Einsatz kommen, kann eine Frau von einer größeren Sicherheit vor Gebärmutterhalskrebs und seiner Vorstufen profitieren.

Kompakte Informationen zu Humane Papillomaviren können Sie auch als Impfsteckbrief für die Altersgruppen „9–14 Jahre“, „15–17 Jahre“ und „ab 18 Jahre“ herunterladen (siehe Kasten „Impfsteckbriefe zu Humane Papillomaviren“ rechts).

HPV-Impfung nach Konisation - Dokumente (Postkonisationsprophylaxe)

Nach einer Konisation, der chirurgischen Entfernung von Zellveränderungen am Gebärmutterhals (Dysplasie), haben betroffene Patientinnen ein erhöhtes Risiko eine Reinfektion zu erleiden – z.B. durch einen Partner, der weiterhin Träger einer Infektion mit Humanen Papillomviren ist. Die HPV-Impfung nach einer Konisation trägt dazu bei, das Wiedererkrankungsrisiko dieser Frauen deutlich zu senken und wird daher von Frauenärzten empfohlen.

Für die HPV-Impfung außerhalb der Schutzimpfungsrichtlinie kann sich eine Anfrage zur Kostenübernahme bei der persönlichen Krankenkasse lohnen. Unter nachfolgendem Link finden Sie eine entsprechende Dokumentvorlage, um eine Kostenerstattung der HPV-Impfung außerhalb der Schutzimpfungs-Richtlinie im Rahmen einer Postkonisationsprophylaxe bei der Krankenkasse zu beantragen:

Link zum Word-Dokument (Ergänzung von Angaben zur Patientin sowie zur Arztpraxis/Absender notwendig)

Autor/Autoren: äin-red

Fachliche Unterstützung: Dr. med. Michael Wojcinski

Letzte Bearbeitung: 23.03.2018

Herausgeber:

Logo: Berufsverband der Frauenärzte e.V.

In Zusammenarbeit mit:

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