Erinnerungsdienst gynäkologische Krebsvorsorge
Eine regelmäßige Teilnahme an Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen bietet Ihnen die Chance, dass Krebserkrankungen oder auch Vorstufen von Krebs in einem möglichst frühen Stadium erkannt werden können. Dadurch werden die Heilungsaussichten in den allermeisten Fällen günstiger.
Ab dem Alter von 20 Jahren haben Frauen lebenslang das Recht, sich einmal jährlich im Rahmen der gesetzlich geregelten Krebsfrüherkennung bei einem Frauenarzt bzw. der Frauenärztin untersuchen zu lassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Krebsfrüherkennung".
Sie können unseren automatischen E-Mail-Erinnerungsdienst nutzen, um sich rechtzeitig, per E-Mail an die jährliche gynäkologische Krebsfrüherkennungs-Untersuchung erinnern zu lassen!
Dazu benötigen wir lediglich Ihren Namen, das Datum Ihrer letzten Krebsfrüherkennungs-Untersuchung (Monat/Jahr) bei Ihrem Gynäkologen bzw. bei Ihrer Gynäkologin und Ihre E-Mail-Adresse.
Hinweis:
Dieser Erinnerungsdienst bezieht sich nur auf die jährlich angesetzte Routine-Untersuchung. Bitte beachten Sie dabei stets - unabhängig von unserem Erinnerungsdienst- diejenigen Untersuchungs-Termine, die Ihr Frauenarzt bzw. Ihre Frauenärztin mit Ihnen persönlich vereinbart! Bitte wenden Sie sich bei gynäkologischen Beschwerden und Problemen immer an Ihren Frauenarzt bzw. Ihre Frauenärztin!
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