Der Mutterpass
Seite 10 und 11: Ultraschalluntersuchungen
Drei Ultraschalluntersuchungen sind im Vorsorgekatalog für Schwangere enthalten und werden durch die Krankenkasse bezahlt. Das erste Screening findet in der 9. bis 12. Woche statt, das zweite Screening sollte in der 19. bis 22. Woche liegen und das dritte in der 29. bis 32. Woche. Gemessen werden die Größe des Kindes und die Entwicklung seiner Organe, die Herzaktivität, die Fruchtwassermenge und der Sitz der Plazenta. Der Eintrag der Werte in die Normkurven zeigt, ob eine zeitgerechte Entwicklung vorliegt. Anhand der Untersuchungen kann der voraussichtliche Geburtstermin korrigiert werden.
Zum Thema
- Hintergrund
- Seite 2: Blutgruppe, Rhesusfaktor, Rötelntiter
- Seite 3: Infektionskrankheiten
- Seite 4: Vorangegangene Schwangerschaften
- Seite 5: Allgemeine Krankengeschichte, Beratung der Schwangeren
- Seite 6: Schwangerschaftsverlauf, Beratung
- Doppelseiten 7 und 8: Gravidogramm
- Seite 9: Besonderheiten zu den Katalogen A. und B., Stationäre Behandlungen, Cardiotographische Befunde
- Seite 10 und 11: Ultraschalluntersuchungen
- Seite 12: Ultraschall-Kontrolluntersuchungen nach Anlage 1b
- Abschlussuntersuchung/ Epikrise





