Ab 30 Jahren
Ab dem Alter von 30 Jahren haben gesetzlich versicherte Frauen neben der gynäkologischen Krebsvorsorge ab 20 Jahren auch einen Anspruch auf jährliche Untersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs und Hautkrebs.
Ab dem Alter von 30 Jahren haben gesetzlich versicherte Frauen neben der gynäkologischen Krebsvorsorge ab 20 Jahren auch einen Anspruch auf jährliche Untersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs und Hautkrebs.