Frauenärztin Köln - Dr. med. Evelyn Teßmann

Ab dem Alter von 20 Jahren haben Frauen lebenslang das Recht, sich einmal jährlich im Rahmen der gesetzlich geregelten Krebsfrüherkennung bei einem Frauenarzt bzw. der Frauenärztin untersuchen zu lassen.

Sie können den automatischen E-Mail-Erinnerungsdienst von www.frauenaerzte-im-netz.de nutzen, um sich rechtzeitig, per E-Mail an die jährliche gynäkologische Krebsfrüherkennungs-Untersuchung erinnern zu lassen!
Dazu wird lediglich Ihr Name, das Datum Ihrer letzten Krebsfrüherkennungs-Untersuchung (Monat/Jahr) und Ihre E-Mail-Adresse benötigt.

Hinweis:
Dieser Erinnerungsdienst bezieht sich nur auf die jährlich angesetzte Routine-Untersuchung. Bitte beachten Sie dabei stets - unabhängig vom automatischen Erinnerungsdienst- diejenigen Untersuchungs-Termine, die wir mit Ihnen persönlich vereinbaren.

Erinnerungsdienst gynäkologische Krebsvorsorge


 

Den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) wird mit den Verlinkungen zu den bundesdeutschen Ärztekammern sowie deren jeweiligen berufsrechtlichen Regelungen und zu den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) entsprochen.