Dr. med. Ulrike Kiene & Imke Adam
Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Dr. med. Ulrike Kiene

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Imke Adam

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Goethestrasse 2
24610 Trappenkamp

Tel.: 0 43 23 / 44 20
Fax: 0 43 23 / 80 26 993

E-Mail: info@frauenaerzte-trappenkamp.de
Homepage: www.frauenaerzte-trappenkamp.de

 

Unsere Praxis:
Wir sind eine Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe 

Unsere Ärzte:

Dr. Ulrike Kiene
Ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Mammasonografie/Vaginalsonografie
Psychosomatische Grundversorgung
Schwangerenvorsorge

Imke Adam
Ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Mammasonografie/Vaginalsonografie
Psychosomatische Grundversorgung
Schwangerenvorsorge

Unsere Med. Fachangestellten:  
Verena Schawohl
Birgit Kawalek
Sabrina Lübker
Inga Hyka 
Lea-Sophie Ludwig

Elisabeth Weber (Auszubildende)

Unsere Praxisphilosophie :

Wir sind gerne für unsere Patientinnen da :
persönlich, kompetent, wohnortnah, unabhängig.

Unsere Praxisorganisation: 
Für unsere gynäkologische benötigen Sie einen Termin.
Für Terminvereinbarungen steht Ihnen unsere Anmeldung während
den Sprechzeiten und  telefonisch während den Telefonbereitschaftszeiten 
zur Verfügung. Terminvereinbarungen/absagen und Beratungen
sind nicht schriftlich, nicht über E-Mail und nicht per FAX möglich.

Unsere Sprechzeiten und Telefonbereitschaftszeiten während Urlaubs -
und Fortbildungszeiten
erfahren Sie über unsere Anmeldung, über die
Ansage auf unserem Anrufbeantworter und über Aushänge an und in der
Praxis.

Notdienst außerhalb der Sprechstunden:
Im lebensbedrohlichen Notfall: Tel.  112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:    Tel.  116 117 

 

Wartezeiten auf einen Termin:
Für Notfälle oder Patientinnen mit Beschwerden gibt es für unsere Patientinnen keine Wartezeiten!
Notfallpatientinnen
werden durch eine/n Dienst habenden Arzt/in unserer Gemeinschaftspraxis sofort  behandelt.
Patientinnen mit Beschwerden
erhalten einen Termin bei einem/r Arzt/in ihrer Wahl für den gleichen Tag oder, wenn verantwortbar, für den nächsten Tag..
Für geplante Konsultationen, die nicht sofort erfolgen müssen oder sollen 
( Früherkennungs- und Kontrolluntersuchungen), erhalten unsere Patientinnen  längerfristige Termine bei dem/r Arzt/In ihrer Wahl je nach medizinischer Notwendigkeit.

Wartezeiten in der Praxis
:
Durch unser Bestellsystem gelingt es uns meist für alle unsere Patientinnen die Wartezeiten in der Praxis auf unter 30 Minuten zu begrenzen .
Durch Notfälle und unvorhersehbar länger dauernde Behandlung von Patientinnen können die Wartezeiten in der Praxis gelegentlich auch länger sein. 

Urlaub / Fortbildung:
Die Ärzte der Praxis vertreten sich gegenseitig, die Praxis ist ganzjährig geöffnet.

Ausstattung:
Unsere Praxis ist u. a. ausgestattet mit zwei modernen, hoch auflösenden
Ultraschallgeräten mit Zoom und 3-D-Funktion (Farbe) für Vaginal- Brust- und Schwangerschaftsultraschall.

Qualitätssicherung:
Zu Ihrer Sicherheit bildet sich das gesamte Team laufend fort und nimmt regelmäßig an freiwilligen und gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen teil. (Fortbildungszertifikat der Ärztekammer, Qualitätsmanagementprogramm).
Unsere Leistungen erhalten Sie ausschließlich auf Facharztstandard bzw. von geprüften Medizinischen Fachangestellten.

Impfen:
Wir impfen nach den jeweils aktuellen Richtlinien. Wenn Sie Ihren Impfstatus überprüfen lassen möchten bringen Sie bitte Ihren Impfausweis mit, damit wir Sie beraten und ggfls. impfen können.

Kinder:
Das Mitbringen von Babys ist in der Regel völlig unproblematisch. Kinder ab dem 2. Lebensjahr und Jugendliche dürfen aus ethischen und haftungsrechtlichen Gründen nicht den Untersuchungsraum nicht betreten und werden während Ihrer Untersuchung soweit möglich von den MFAs der Praxis betreut .

Verordnungen:
Seit dem 1.1.2004 sind wir durch den Gesetzgeber verpflichtet vorrangig nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die nicht von den Krankenkassen erstattet werden, zu verordnen, wenn dies zur Behandlung der Erkrankung notwendig, zweckmäßig und ausreichend ist sowie Heil-und- Hilfsmittel nur bis zu, vom Gesetzgeber für jede Leistung genau festgelegten, Höchstgrenzen .
Da die Krankenkassen gesetzlich vorgegeben Rabattverträge mit Leistungsanbietern abschließen müssen um günstigere Preise für die Versicherten zu erzielen haben Sie als Patient im Regelfall (d.h. wenn bei Ihnen kein spezieller medizinischer Grund für die Verordnung eines bestimmten Präparates vorliegt) keinen Anspruch auf ein bestimmtes Medikament einer bestimmten Firma zu Lasten der jeweiligen Krankenversicherung sondern nur auf das jeweils vertraglich von der jeweiligen Krankenkasse rabattierte Medikament eines bestimmten Wirkstoffes. Falls Sie dennoch genau das Medikament Ihrer Wahl haben möchten müssen Sie zuzahlen. 
 

 

 

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